Sex im Freien: Strafbar oder erlaubt? Die Regelungen und Bußgelder für Outdoor-Sex

Viele zieht es zur Abwechslung aus dem Bett nach draußen. Was beim Sex im Freien legal ist und was nicht im Überblick.
Christin Klose/dpa-tmn/dpa- Sex im Freien ist erlaubt, wenn niemand es bemerkt; sonst drohen Strafen.
- Bei "Erregung öffentlichen Ärgernisses" laut StGB Strafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen.
- Geldstrafen bei Ordnungswidrigkeiten bis zu 1000 Euro möglich.
- Abgelegene Orte und Vorsichtsmaßnahmen helfen, Konflikte zu vermeiden.
- Steigende Temperaturen führen zu mehr Berichten über Outdoor-Sex.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mit den steigenden Temperaturen mehren sich jährlich auch die Berichte von Pärchen, die ihre Liebesstunden an der freien Luft genießen, dabei jedoch nicht unentdeckt bleiben. Bei den Ausflügen gibt einiges zu beachten, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen. Die Regelungen und möglichen Strafen gibt es hier im Überblick.
Outdoor Sex – Strafbar oder erlaubt? Das gilt für Auto, Wald, Strand und Co.
Grundsätzlich ist es laut der Deutschen Anwaltsauskunft erlaubt, Sex auch draußen zu haben, falls dabei darauf geachtet wird, dass niemand es mitbekommt. Wer auf einem abgelegenen Parkplatz nachts die Autofenster beschlagen lässt und dabei sogar noch Vorhänge zuzieht, muss mit keiner Strafe rechnen. Anders sieht es jedoch aus, wenn dies am helllichten Tag auf einem hoch frequentierten Parkplatz geschieht. Dann können sich dadurch andere Personen gestört fühlen, weshalb das Recht sie schützt. Der Sex in der Öffentlichkeit wird deshalb vom Gesetz geahndet. Wer es also darauf anlegt, dass der Sex auch mitbekommen werden könnte, kann dafür angezeigt werden. Unternimmt man dabei Vorkehrungsmaßnahmen, um sich Blicken zu entziehen, bewegt man sich allerdings in legalem Bereich. Dafür reicht es zum Beispiel, abgelegene Orte zu Stunden zu wählen, an denen mit keinen ungewünschten Besucherinnen und Besuchern zu rechnen ist.
Beim Sex im Freien erwischt – Diese Strafen und Bußgelder drohen
Zum einen kann Sex im Freien als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ und Straftat geahndet werden. Dafür werden laut Strafgesetzbuch (StGB) und Paragraf 183a Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen fällig. Letztere richten sich als Tagessätze nach dem Einkommen der schuldigen Person. Stören sich andere Menschen an den sexuellen Handlungen anderer, werden manchmal jedoch auch als Ordnungswidrigkeit bestraft. Dafür sieht der Gesetzgeber Geldstrafen bis zu 1000 Euro vor.
