Smartphones
: Neue EU-Pflicht – Das ändert sich ab Juni bei Handys

Noch ab Juni 2025 kommen aufgrund einer EU-Verordnung auf Verbraucherinnen und Verbraucher Neuerungen bei Smartphones zu. Die wichtigsten Änderungen gibt es hier im Überblick.
Von
David Hahn
Berlin
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Smartphone: SYMBOLBILD - 05.07.2024, Berlin: Eine Frau hält ein Smartphone in der Hand. (zu dpa: «Zahl der Beratungen bei Hilfetelefon für Frauen auf Höchststand») Foto: Helena Dolderer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ziel der EU-Verordnung (2023/1670) ist es, die Lebensdauer von Handys zu verlängern, Reparaturen zu erleichtern und den Umgang mit Akkus und Software-Updates verbraucherfreundlicher zu gestalten. Was ändert sich dadurch bei Smartphones im Detail?

Helena Dolderer/dpa

Ab dem 20. Juni 2025 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften für Smartphones, Tablets und andere mobile Geräte. Für Nutzerinnen und Nutzer von Handys ergeben sich daraus einige spürbare Verbesserungen im Alltag.

Smartphones: Akkuwechsel ohne Werkstattbesuch

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Akku. Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte müssen in Zukunft sicherstellen, dass die Geräte mindestens 800 Zyklen lang eine Restkapazität von 80 % erreichen. In Zukunft müssen Akkus auch so verbaut sein, dass sie ohne Spezialwerkzeug ausgetauscht werden können. Das bedeutet, dass ein defekter oder schwacher Akku nicht mehr zwangsläufig ein neues Smartphone erforderlich macht. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Sollte der Akku dennoch fest verbaut sein, dann nur unter der Bedingung, dass er besonders langlebig ist, also auch nach vielen Ladezyklen noch einen Großteil seiner ursprünglichen Kapazität behält. Im Detail spricht die EU-Verordnung von Ausnahmen, wenn die Batterie im vollaufgeladenen Zustand nach 500 vollen Ladezyklen eine Restkapazität von mindestens 83 % der Nennkapazität aufweist. Auch wenn die Batterielaufzeit in Zyklen mindestens 1 000 volle Aufladezyklen beträgt und die Batterie außerdem nach 1 000 vollständigen Aufladezyklen in voll aufgeladenem Zustand eine Restkapazität von mindestens 80 % der Nennkapazität aufweist, darf der Akku fest verbaut sein. Dies gilt auch, wenn das Gerät mindestens staubdicht und bei Eintauchen in Wasser bis zu einer Tiefe von einem Meter mindestens 30 Minuten lang vor eindringendem Wasser geschützt ist.

Nutzerinnen und Nutzer sollen künftig direkt im System ihres Geräts sehen können, wie oft die Batterie bereits geladen wurde, wie alt sie ist und wie viel Kapazität noch vorhanden ist. Zusätzlich wird es eine Funktion geben, mit der sich das Laden bei 80 Prozent automatisch beenden lässt. Diese Einstellung soll dabei helfen, die Lebensdauer des Akkus weiter zu verlängern, da vollständige Ladezyklen die Batterie stärker beanspruchen.

Wie viel kostet eigentlich eine Smartphone-Ladung? Alle Infos dazu finden sich in diesem Artikel.

Neu ab 20. Juni: Handy-Ersatzteile für mindestens 7 Jahre

Auch beim Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturmöglichkeiten ändert sich einiges. Hersteller werden verpflichtet, zentrale Bauteile wie Displays, Ladeanschlüsse, Kameras oder Tasten mindestens sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp eines Geräts bereitzustellen. Die Preise dieser Ersatzteile müssen online einsehbar sein, ebenso wie Informationen zur Bestellung und zum Einbau. Zudem dürfen diese Teile nicht mehr nur exklusiv an zertifizierte Werkstätten geliefert werden.

Auch die Dauer der Software-Updates wird gesetzlich geregelt. Bisher boten viele Hersteller Updates nur für zwei bis drei Jahre an. Künftig müssen Smartphones mindestens fünf Jahre lang nach ihrem Verkaufsende mit Sicherheits- und Funktionsupdates kostenlos und in angemessener Zeit versorgt werden.

Darüber hinaus treten auch neue Vorgaben für die Hardware, Datenschutz und Informationspflichten seitens der Hersteller in Kraft. Alle Neuerungen gibt es hier in der EU-Verordnung zum Nachlesen.