Steuer auf Bitcoin
: Diese neue Regel gilt beim Krypto-Handel

Wer Kryptowährungen kauft oder verkauft, muss in Deutschland neue Steuerregeln beachten. Unter anderem wurde die Belegpflicht gegenüber dem Finanzamt geändert.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Bitcoin: ARCHIV - 22.05.2023, Berlin: Eine symbolische Bitcoin-Münze liegt auf einem Tisch. (zu dpa: «Bitcoin steigt erstmals über 112.000 Dollar») Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Neue Regeln: Was müssen Bitcoin-Fans beim Thema Steuer beachten?

Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Nach den Höhenflügen der vergangenen Monate werden Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum als Anlagemöglichkeit immer beliebter. Wer allerdings mit  Kryptogeschäften Gewinn erzielt, muss neue Regeln beim Thema Steuer beachten.

Das müssen Bitcoin-Fans beim Thema Steuer beachten

„Kürzlich hat die Finanzverwaltung die Anforderungen an die Nachweisführung verschärft“, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). In einem Schreiben verkündet das Bundesfinanzministerium: Betroffene müssen sämtliche Transaktionen detailliert dokumentieren - selbst wenn am Ende gar keine Steuern anfallen.

Für den Nachweis benötigt es plausible Belege der Wallet-Adresse sowie den Namen der Handelsplattformen für jeglichen Transfer - zum Beispiel anhand von Screenshots der Wallets. Auch ein plausibel erscheinender Steuerreport kann der Veranlagung zugrunde gelegt werden.

Besonders streng sind die Regeln dem BVL zufolge, wenn der Krypto-Handel über ausländische Plattformen abgewickelt wird. Hier müssen Investoren sämtliche relevanten Daten und Belege selbst beschaffen. Gehen diese verloren - etwa, weil eine Plattform pleitegeht -, kann das Finanzamt die Werte zum Nachteil von Steuerpflichtigen schätzen.

Wann sind Bitcoin-Gewinne steuerfrei?

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptogeschäften bleiben in Deutschland immer dann steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist verstrichen ist, also zwischen Kauf- und Verkaufsdatum mehr als ein Jahr vergangen ist. Werden die Token innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn verkauft, muss dieser mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, so der BVL.

Das gilt allerdings nur dann, wenn der Gewinn sämtlicher privater Veräußerungsgeschäfte mindestens 1.000 Euro im Jahr beträgt. „Sobald die Freigrenze von 1.000 Euro überschritten wird, muss der gesamte Gewinn - und zwar vom ersten Euro an - versteuert werden“, so Jana Bauer.

Ob Gewinn oder nicht: Die Geschäfte sind dem Finanzamt grundsätzlich anzuzeigen - und neuerdings eben auch entsprechend zu belegen. Auf Nachfrage müssen Anlegerinnen und Anleger nämlich auch nachweisen können, dass die Spekulationsfrist beziehungsweise die Freigrenze eingehalten wurde. Für eine korrekte Steuererklärung sei die Dokumentation darum unerlässlich.