Streik bei der Lufthansa
: Ist auch Eurowings betroffen?

Am Donnerstag und Freitag wird die Lufthansa von der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) bestreikt. Viele Passagiere fragen sich daher, ob auch Flüge von Eurowings von den Arbeitskampfmaßnahmen betroffen sind.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Eurowings-Evakuierungsflieger kommt am Flughafen Köln Bonn an

Eurowings wird aktuell nicht bestreikt.

Thomas Banneyer/dpa

Eurowings ist von den aktuellen Streiks bei der Lufthansa nicht betroffen. Die Flüge der Tochtergesellschaft werden planmäßig abgewickelt.

Bestreikt werden derzeit andere Gesellschaften der Lufthansa-Gruppe. Dazu gehören Lufthansa Passage, Lufthansa CityLine und Lufthansa Cargo. Bei diesen Airlines hat die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen.

Der Streik richtet sich also gegen Teile der Kernmarke Lufthansa sowie gegen die Fracht- und Regionalfluggesellschaft innerhalb des Konzerns. Eurowings gehört zwar ebenfalls zur Lufthansa-Gruppe, ist aber von den aktuellen Maßnahmen nicht betroffen.

Wird bald auch bei Eurowings gestreikt?

Ganz ausgeschlossen ist ein Arbeitskampf bei Eurowings allerdings nicht. Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat am 6. März eine sogenannte Urabstimmung bei Eurowings eingeleitet. Bei einer Urabstimmung stimmen die Mitglieder einer Gewerkschaft darüber ab, ob sie bereit sind, für ihre Forderungen zu streiken.

Erst wenn eine Mehrheit der Mitglieder zustimmt, kann es zu konkreten Arbeitskampfmaßnahmen kommen. Die Abstimmung läuft noch bis zum 16. März um 10:00 Uhr. Danach wird sich zeigen, ob sich eine Mehrheit der Mitglieder für mögliche Streiks ausspricht. Erst anschließend könnte die Gewerkschaft entscheiden, ob und wann sie zu Streikmaßnahmen bei Eurowings aufruft.

Wann müssen Streiks angekündigt werden?

In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist, wie lange Streiks im Voraus angekündigt werden müssen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin. Grundsätzlich dürfen Streiks daher auch überraschend oder punktuell eingesetzt werden.

Allerdings kann das sogenannte Gebot der Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen, wenn eine große Zahl von Menschen betroffen ist. Wenn beispielsweise die Öffentlichkeit stark beeinträchtigt wird, kann sich daraus eine Pflicht zur Vorankündigung ergeben. Deshalb werden größere Streiks in der Praxis häufig ein bis zwei Tage vorher angekündigt, damit sich Betroffene darauf einstellen können.