Unwetter in Italien
: Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren?

Nach den heftigen Unwettern in Italien prognostizieren Wettermodelle weiteren Regen. In diesen Fällen kann man von der Reise zurücktreten.
Von
Nicole Züge
Berlin
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Aufräumarbeiten nach Unwetter in Italien

Kann man eine Reise aufgrund der Unwetter in Italien stornieren? Was Reisende zum möglichen Reiserücktritt wissen sollten. Bild: Nach den Unwettern zu Ostern wird in Italien aufgeräumt.

Jason Tschepljakow/dpa

Im Norden Italiens hat sich die Lage nach den Unwettern der vergangenen Tage zwar etwas entspannt, die Aufräumarbeiten haben begonnen. Die Wetterdienste prognostizieren allerdings eine Unwetterserie für den gesamten April. Auch in dieser Woche kann es weiterhin zu erhöhten Regenmengen kommen. Können Urlauber ihre geplante Italienreise stornieren? Das gilt für den Reiserücktritt wegen Unwetter.

Unwetter in Norditalien: aktuelle Wetterprognosen

Für Dienstag, den 22. April 2025, haben die italienischen Wetterdienste sowie der italienische Zivilschutz nur noch für die Regionen Emilia Romagna, Venetien und die Lombardei Warnungen herausgegeben. Allerdings sehen die Wetterprognosen bereits aber der Wochenmitte wieder düsterer aus. Nach Angaben des Wetterdienstes meteo.it ziehen bereits ab der Nacht zu Donnerstag (25. April 2025) in der Lombardei sowie im Nordosten Italiens erneut Schauer und Gewitter durch. Vereinzelt sollen auch die Regionen Emilia Romagna sowie die nördliche Toskana betroffen sein.

Laut wetter.de wird der Regenschwerpunkt am kommenden Donnerstag (24. April 2025) rund um Mailand erwartet. Zwar werden „nur“ Regenmengen mit Spitzen um die 100 Liter pro Quadratmeter erwartet (bei den Unwettern an Ostern waren es bis zu 500 Liter), allerdings seien die Böden bereits gesättigt, sodass neue Überschwemmungen und Erdrutsche drohen. Bis Ende der Woche zieht das Unwetter-Tief laut aktueller Vorhersagen über Italien und die Adria weiter in Richtung Griechenland. Dann soll es an der gesamten Adria zu Unwettern kommen.

Reiserücktritt wegen Unwetter: Rechte bei Pauschalreisen

In vielen Bundesländern sind die Osterferien derzeit noch in vollem Gange. Das nächste lange Wochenende im Mai steht bevor. Wer eine Pauschalreise nach Italien gebucht hat, fragt sich, ob diese überhaupt angetreten werden kann bzw. sollte. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, in jedem Fall die aktuellen Wetterwarnungen zu verfolgen und auch mögliche Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt mitzuverfolgen. Letztere kann man über die Website des Auswärtigen Amtes sowie über die App einsehen.

Sollte es in der gebuchten Region zum Zeitpunkt der Reise oder kurz zuvor zu erheblichen Einschränkungen aufgrund von Unwettern kommen, sollten Reisende nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht blindlings stornieren, sondern unbedingt Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Grundsätzlich sei eine kostenfreie Stornierung aufgrund von Starkregen oder Überschwemmungen möglich, allerdings nur unter bestimmtem Umständen. So wird Extremwetter nur dann als Stornogrund anerkannt, wenn es die Reise erheblich einschränkt, beispielsweise weil die Anreise aufgrund von Erdrutschen oder Überschwemmungen nicht möglich ist oder weil die Unterkunft selbst direkt von den Folgen der Unwetter betroffen ist. Angst vor angekündigten Unwettern ist kein Stornogrund.

Wer die Reise bereits angetreten hat, sollte in jedem Fall Beweise sichern oder Schäden bzw. Beeinträchtigungen in der Unterkunft fotografieren. Auch hier ist es wichtig, umgehend mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen.

Reiserücktritt bei Individualreisen

Komplizierter wird es für Individualreisende. Flugtickets werden laut der Verbraucherzentrale nur dann erstattet, wenn die Airline den Flug annulliert. Unterkünfte müssen in der Regel selbst dann bezahlt werden, wenn keine Anreise möglich ist. Nur wenn die gebuchte Unterkunft aufgrund von Überschwemmungen gar nicht zur Verfügung steht, haben Reisende in manchen Fällen einen Anspruch auf Rückerstattung. Reiserücktrittsversicherungen sind meistens auch keine Option, den Reisepreis zurückzufordern. Diese Versicherungen springen in der Regel nur bei unerwarteter Krankheit oder persönlichen Notfällen ein.