Wacken, Nature One und Co.
: Darum kritisiert die Verbraucherzentrale Bezahlchips

Bezahlchips machen es für Festivalbesuchende in der Regel einfacher als Bargeld- oder Kartenzahlungen. Doch laut der Verbraucherzentrale gibt es oft unzulässige Entgelte.
Von
Theresa Thiem
Berlin
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Festival: ARCHIV - 08.09.2018, Berlin: 08.09.2018, Berlin: Ein junger Mann schläft bei einem Musikfestival mit einem Becher Bier in der Hand. (zu dpa: «Verbraucherzentrale: Festivals zocken bei Bezahlchips ab») Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wo liegt das Problem bei Bezahlchips auf Festivals?

Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

FestivalgängerInnen kennen sie: Bezahlchips am Handgelenk, mit denen auf dem Festivalgelände Essen und Getränke bezahlt werden können. Aus der Sicht der Verbraucherzentrale werden FestivalbesucherInnen dabei häufig mit unzulässigen Entgelten für Bezahlchips konfrontiert. In diesem Rahmen hat die Verbraucherzentrale bereits mehrere Festivalangebote geprüft und abgemahnt.

Bezahlchips auf Festivals: Wo liegt laut Verbraucherzentrale das Problem?

Gleich mehrere Probleme sind durch die Nutzung von Bezahlchips auf Festivals bereits entstanden. Dabei handelt es sich immer in gewisser Weise um unzulässige Entgelte.

  • Zusatzkosten beim Aufladen der Bezahlchips: Um Bezahlchips auf Festivals nutzen zu können, müssen diese zunächst aufgeladen werden. Dabei kostet die erstmalige Aufladung oftmals eine Gebühr. Mehrere Veranstalter verlangten zum Zeitpunkt der Prüfung zwischen 29 Cent und 2 Euro für die Aktivierung des Bezahlchips. Laut Verbraucherzentrale sind solche Zusatzkosten unzulässig, wenn 1) der Bezahlchip mit Kartenzahlung aufgeladen wird und 2) der Chip die einzige Bezahlmöglichkeit auf dem Festival ist.
  • Zusatzkosten und Auflagen beim Zurückholen der Restguthaben: Um sich am Ende eines Festivals das Restguthaben zurückzuholen, verlangten zum Zeitpunkt der Prüfung mehrere Veranstalter entweder ein Entgelt für die Rückerstattung oder zahlten das Geld gar nicht aus, wenn das Restguthaben einen Mindestbetrag unterschritt. Aus der Sicht der Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen unzulässig, da man als VerbraucherIn auf die Rückzahlung des ganzen Restguthabens bestehen kann. Hinzu kommt, dass die Veranstalter gesetzlich zur Auszahlung des gesamten Restguthabens verpflichtet sind.
  • Zu wenig Zeit, um das Restguthaben zurückzuholen: Um sich das Restguthaben nach einem Festival zurückzuholen, haben BesucherInnen bei manchen Veranstaltern nur wenige Wochen Zeit und müssen Fristen einhalten. Laut Verbraucherzentrale sollte es Festivalbesuchenden möglich sein, das Restguthaben innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren zurückzuholen.
  • Zu geringe Preistransparenz beim Ticketverkauf: Auch die Angabe des Ticketpreises war bei einigen Festivalveranstaltern laut Verbraucherzentrale nicht korrekt. Hierbei wurden beispielsweise zusätzliche Servicegebühren bei der Angabe des Ticketpreises nicht berücksichtigt und erst beim Abschluss des Ticketkaufs zu dem angegebenen Preis dazugerechnet. Laut Verbraucherzentrale verschleiert dieses Vorgehen die tatsächlichen Kosten und erschwert den Preisvergleich mit anderen Festivals.

Verbraucherzentrale klagt gegen Heroes Festival GmbH

Seit Mai 2025 wurden zehn Festivalveranstalter von der Verbraucherzentrale abgemahnt, da immer mindestens eines der vier genannten Probleme vorlag. In der Folge haben bereits acht Veranstalter eine Unterlassungserklärung abgegeben, durch die sie bestätigen, dass sie die problematischen Vorgehensweisen in der Zukunft unterlassen werden. Der Veranstalter Heroes Festival GmbH hat jedoch keine Unterlassungserklärung abgegeben, woraufhin die Verbraucherzentrale Klage eingereicht hat. Die Heroes Festival GmbH bezieht zum einen Zusatzkosten von 1,50 Euro für das Aktivieren bzw. erstmalige Aufladen von Bezahlchips und zum anderen Kosten von 50 Cent für die Rückerstattung von Restguthaben, was beides laut Verbraucherzentrale unzulässig ist.