Waldbrände Kanada: Jetzt reagiert das Auswärtige Amt - das müssen Reisende wissen

Die aktuellen Waldbrände in Kanada halten das Land in Schach. Zwar konnten einige Feuer eingedämmt, Maßnahmen darauf etwas zurückgefahren werden, die Gefahr ist aber nicht gebannt.
Uncredited/Manitoba government/AP/dpaDie Waldbrände in Kanada haben in diesem Jahr außergewöhnlich früh begonnen und halten Behörden, Rettungskräfte und nicht zuletzt die Menschen vor Ort weiter in Alarmstellung. Zwar konnten die Maßnahmen konnten inzwischen in einigen Regionen zurückgenommen werden, dennoch laufen örtlich weiterhin noch Evakuierungsmaßnahmen weiter. Nun reagiert auch das Auswärtige Amt (AA) und warnt vor Reisen in bestimmte Gebiete.
Gibt es eine Reisewarnung für Kanada?
Nein. Eine echte Reisewarnung, die höchste Warnstufe des AA, gilt derzeit für Kanada nicht. Aber das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die betroffenen Gebiete. Im Wortlaut heißt es: „Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und vermeiden Sie nicht notwendige, touristische Reisen in die betroffenen Gebiete.“
Eine Karte zeigt, wo derzeit Waldbrände in Kanada wüten:

Karte der Waldbrände in Kanada; Stand: 26.06.2025
Screenshot NASA FIRMS US/CANADA/Nicole ZügeDas sollten Kanada-Reisende jetzt beachten
Da es keine Reisewarnung gibt, können Reisende zwar nach wie vor nach Kanada fliegen, allerdings möglichst nicht in die betroffenen Gebiete. Dazu zählen die Provinzen Manitoba und Saskatchewan (hier wurde im Mai 2025 der Notstand ausgerufen), sowie die nördlichen Provinzen Alberta und Ontario. Hier kommt es laut Angaben des AA seit Mai immer wieder zu Evakuierungen aufgrund der Waldbrände.
Das Auswärtige Amt bittet Reisende außerdem, diese Vorkehrungen zu treffen:
- Verfolgen Sie die lokalen Medien.
- Leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge.
- Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite Canadian Interagency Forest Fire Centre (CIFCC).
Kanada-Reise stornieren: Ist das aufgrund der Waldbrände möglich?
Aktuell liegt keine offizielle Reisewarnung für Kanada vor. Sie gilt als höchste Warnstufe des AA und berechtigt Pauschalreisende in vielen Fällen zur Stornierung einer Reise. Aber: Absagen nur aus purer Angst vor den Waldbränden können teuer werden, sagt der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Kay Rodegra. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg sieht das so und rät dazu, in jedem Fall die aktuellen Reisehinweise durch das Auswärtige Amt mitzuverfolgen, die wir auf diesem Portal stetig aktualisieren.
Sollte es in der gebuchten Region zum Zeitpunkt der Reise oder kurz zuvor zu erheblichen Einschränkungen aufgrund von Naturgewalten wie Waldbränden kommen, ist es sinnvoll, zunächst den Reiseveranstalter zu kontaktieren, rät die Verbraucherzentrale. Keinesfalls sollte eine gebuchte Pauschalreise einfach so storniert werden.
Viele Reiseveranstalter kommen auch von sich aus auf Kundinnen und Kunden zu, wenn die gebuchte Reise in einer Region liegt, die von den Waldbränden betroffen ist.
Notfallbenachrichtungen aktivieren und in Krisenvorsorgeliste eintragen
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, die Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast) auf dem Handy zu aktivieren.
- Wer ein iPhone besitzt, kann die Warnungen so anschalten: Über die Einstellungen den Unterpunkt „Mitteilungen“ auswählen und dann ganz unten die „Testwarnungen“ aktivieren.
- Auch bei Android lassen sich die Warnungen aktivieren. Dafür navigiert man in den Einstellungen zum Punkt „Sicherheit und Notfälle“. Dort können die „Katastrophenwarnungen“ angeschaltet werden.
Das Deutsche Geoforschungszentrum rät außerdem, sich vor der Reisen in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen.
Rechte bei Individualreisen
Individualreisende, die Flug und Unterkunft separat gebucht haben, tragen im Krisenfall mehr Verantwortung. Bei Naturkatastrophen gibt es keinen Veranstalter, der sich um Umbuchungen oder Rückerstattungen kümmert. Ein Beispiel: Ist die Unterkunft unbewohnbar, der Flug aber planmäßig durchführbar, muss der Flug dennoch bezahlt werden – auch wenn er nicht mehr genutzt wird, erklärt Reiserechtsexperte Rodegra. Nur bei kombinierten Reiseleistungen greift der Pauschalreiserechtsschutz – etwa bei Flug + Hotel, aber auch bei Flug + Mietwagen, sofern beides gemeinsam gebucht wurde.
