Waldbrände in Brandenburg
: Karte zeigt Warnstufen - was jetzt im Wald verboten ist

Die Waldbrandgefahr in Brandenburg wird durch Waldbrandwarnstufen kommuniziert. Wie hoch die Stufen derzeit sind und was im Wald nun verboten ist.
Von
Nicole Züge
Frankfurt (Oder)
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Die Feuerwehr bekämpft einen Waldbrand im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die Waldbrandgefahr in Brandenburg ist hoch. Technisch wurde die Feuerwehr erneut ausgerüstet, doch es gibt wei grundsätzliche Probleme.

Die Feuerwehr bekämpft einen Waldbrand im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Hier gilt aktuelle die höchste Waldbrandwarnstufe.

Christian Guttmann/dpa

Die Waldbrandgefahr in Brandenburg ist aktuell hoch! Welche Waldbrandwarnstufen in den einzelnen Landkreisen gelten und was jetzt im Wald erlaubt und verboten ist.

Wer bestimmt, wie hoch die Waldbrandgefahr in Brandenburg ist?

Die Waldbrandgefahr wird deutschlandweit über Warnstufen geordnet, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) errechnet und anschließend als Waldbrandgefahrenindex (WBI) ausgibt. Bei der Berechnung sind zwei Faktoren maßgeblich: Witterung und Vegetation. Zwischen Anfang März und Ende Oktober werden die aktuellen Gefahrenstufen für jedes Bundesland und dessen Landkreise jeden Morgen um 8 Uhr veröffentlicht. Diese Stufen gibt es:

  • Waldbrandgefahrenstufe 1: sehr geringe Gefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe 2: geringe Gefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe 3: mittlere Gefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe 4: hohe Gefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe 5: sehr hohe Gefahr

Brandenburg mit höchster Waldbrandgefahr bundesweit

Mit ausgedehnten Kiefernwäldern, geringem Niederschlag und leichten Sandböden ist Brandenburg nach Einschätzung des Landesbetriebs Forst das Land mit der höchsten Waldbrandgefährdung bundesweit. In der aktuellen Waldbrandsaison sind die Feuerwehren in Brandenburg bis Ende Mai zu 125 Waldbränden ausgerückt.

Am Montag (30. Juni 2025) wurde bei einem Waldbrand im Landkreis Spree-Neiße ein Mensch schwer verletzt. Die Feuerwehr hatte diesen laut Informationen der Regionalleitstelle Lausitz geborgen und in eine Spezialklinik gebracht. Weitere Hintergründe waren zunächst unbekannt.

Karte: Waldbrandwarnstufen in Brandenburg (Stand: 01.07.2025)

Aufgrund der seit dem Frühjahr anhaltenden, ungewöhnlich warmen und trockenen Witterung, sind die Waldbrandwarnstufen dementsprechend aktuell wieder sehr hoch. Die Karte zeigt, welche Gefahrenstufen aktuell im Land gelten.

Sehr hohe Waldbrandgefahr: Darf man den Wald bei Stufe 4 und 5 betreten?

Die Waldbrandgefahrenstufen wirken sich nicht direkt auf die Aktivitäten aus, die im Wald erlaubt oder verboten sind. Dazu weiter unten mehr. Grundsätzlich darf man Wälder zum Zwecke der Erholung immer betreten. Allerdings hat die Forstbehörde ab Waldbrandgefahrenstufe 4 die Möglichkeit, Wälder zu sperren, wenn das zum Schutz des Waldes oder der Besuchenden nötig ist. Laut MLUK wird davon aber „nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen entsprechend durch Schilder gekennzeichnet.“

Folgende Aktivitäten sind in Brandenburgs Wäldern verboten:

Unabhängig von der aktuellen Warnstufe ist im Wald immer Vorsicht geboten. Schon ein winziger Funke kann einen Großbrand auslösen. Das gilt beispielsweise auch für brennende Zigaretten, die aus dem Autofenster geworfen werden. Wer Ordnungswidrigkeiten begeht, muss gemäß Brandenburger Waldgesetz mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro rechnen. Darum ist es gut zu wissen, was in Brandenburgs Wäldern erlaubt und was verboten ist.

  • Feuer anzünden oder Grillen: Das Anzünden eines Feuers und das Grillen im Wald oder weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt sowie an Seeufern in Waldnähe sind ganzjährig in Brandenburg verboten – auch bei niedriger Waldbrandgefahrenstufe! Für Personen mit Grundstück in Waldnähe gilt eine Ausnahme. Hier gilt ein Abstand von 30 Metern zum Waldrand als zulässig, solange ausreichende, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gilt diese Ausnahme allerdings nicht mehr.
  • Auto bzw. Motorrad fahren und Parken im Wald: Das Befahren der Brandenburger Wälder mit Kraftfahrzeugen und Motorrädern ist grundsätzlich das ganze Jahr über verboten, außer für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd. Ebenso ist das Parken im oder am Wald verboten und nur auf ausgeschilderten Waldparkplätzen erlaubt. Besonders bei hoher Waldbrandgefahr sollte man nicht über trockenem Gras parken, da heiße Fahrzeugteile schnell zur Zündquelle werden. Ebenso müssen Zufahrtswege zum Wald für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr immer freigehalten werden.
  • Feuerwerk im Wald oder Waldrand: Weder Zündort noch mögliche Flugbahn des brennenden Flugkörpers, noch der Explosionsort einschließlich des niedergehenden Funkenfluges dürfen im Wald sein oder weniger als 50 Meter an den Waldrand heranreichen.
  • Fluglaternen: Seit 2010 gilt in Brandenburg ein generelles Verbot zum Betrieb von Fluglaternen.

Sofort die Feuerwehr unter 112 wählen: Wenn ein Brand ausgebrochen ist, muss sofort die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (Notruf 110) informiert werden. Man sollte mitteilen, wo es brennt, was brennt (Bodenfeuer oder schon die Baumkronen) und ob Menschen in Gefahr sind.