Steuererklärung
: Diese Versicherungen kann man von der Steuer absetzen

Viele Versicherungsbeiträge lassen sich in der Steuererklärung angeben. Damit lässt sich eine Menge Geld sparen. Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?
Von
Emily Bader
Berlin
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Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen und welche nicht?

Philipp von Ditfurth/dpa

Indem man Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angibt, kann man viel Geld sparen. Allerdings lassen sich nicht alle Versicherungen von der Steuer absetzen. Welche Versicherungen kann man also steuerlich geltend machen und welche nicht? Ein Überblick.

Diese Versicherungen kann man von der Steuer absetzen

Steuerlich geltend machen lassen sich zum einen Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung, erklärt steuererklaerung.de. Dazu gehören beispielsweise die Kranken– und Pflegeversicherung, Haftpflicht–, Unfall, Berufsunfähigkeits– und Rentenversicherung.

Auch Versicherungen für Beruf und Ausbildung, beispielsweise Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht und Dienst–Haftpflichtversicherung lassen sich von der Steuer absetzen.

Diese Versicherungen kann man nicht von der Steuer absetzen

Reine Sachversicherungen kann man nicht von der Steuer absetzen, informiert taxfix.de. Zu Sachversicherungen gehören beispielsweise die Hausratversicherung, Kfz–Kaskoschutz, Gebäude–, Reisegepäck– oder Reiserücktrittsversicherung.

Versicherungen von der Steuer absetzen: Welche Nachweise sind notwendig?

Für Versicherungen, die in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind, sind keine Nachweise notwendig. Für alle anderen Versicherungen gilt: Versicherte dürfen nur absetzen, was sie tatsächlich bezahlt haben. Es ist daher wichtig, die entsprechenden Überweisungsbelege oder Kontoauszüge aufzubewahren.

Weitere Infos und Steuerspar–Tipps gibt es auf unserer Themenseite Steuern.