Wie viel Prämie gibt es?
: Rechner zur E-Auto-Förderung 2026

Mit diesem Rechner können Sie errechnen, wie viel Geld Sie vom Staat für den Kauf eines Elektroautos bekommen.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Elektroauto an Ladesäule

Elektroauto an Ladesäule.

Sven Hoppe/dpa

Die Bundesregierung gewährt ab 2026 wieder eine Förderung für Elektroautos. Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp können Käufer mit mehreren tausend Euro Zuschuss rechnen. Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen, denn sie hängt von mehreren Faktoren ab. Ein Rechner hilft dabei, die mögliche Fördersumme schnell einzuschätzen.

Rechner für die E-Auto-Prämie

Hier können Sie Ihre individuelle Förderung berechnen:

Wer die E-Auto-Förderung bekommt

Die Förderung richtet sich an private Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Für Familien erhöht sich diese Grenze:

  • + 5.000 Euro bei einem Kind
  • + 10.000 Euro bei zwei Kindern

Maximal liegt die Einkommensgrenze damit bei 90.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des gesamten Haushalts, wie es im Steuerbescheid ausgewiesen ist.

So setzt sich die Förderung zusammen

Die Höhe der Förderung ergibt sich aus mehreren Bausteinen:

1. Basisförderung

  • 3.000 Euro für reine Elektroautos
  • 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender

2. Einkommensabhängige Zuschläge

  • + 1.000 Euro bei Einkommen bis 60.000 Euro
  • + 1.000 Euro zusätzlich bei Einkommen bis 45.000 Euro

3. Kinderbonus

  • 500 Euro je Kind maximal
  • 1.000 Euro (für zwei Kinder)

Damit ergibt sich eine maximale Förderung von bis zu 6.000 Euro für reine Elektroautos und bis zu 4.500 Euro für Plug-in-Hybride.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1, also klassische Pkw. Dazu gehören reine Elektroautos (BEV), Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range Extender.

Wichtig bei Plug-in-Hybriden: Sie müssen bestimmte technische Kriterien erfüllen. Dazu zählt in der Regel eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern oder ein CO₂-Ausstoß von höchstens 60 g/km. Gebrauchtwagen sind nach aktuellem Stand nicht Teil der Förderung.

Förderung gilt auch rückwirkend

Die neue Förderung soll rückwirkend für Fahrzeuge gelten, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Der Antrag kann voraussichtlich ab Frühjahr 2026 gestellt werden. Wichtig ist außerdem: Der Antrag erfolgt erst nach der Zulassung und das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden