Witwenrente: Kürzungen ab Dezember drohen - das müssen Hinterbliebene jetzt wissen

Der Wegfall einer Übergangsregelung kann ab Dezember 2025 bei der Hinterbliebenenrente zu Kürzungen führen.
Marijan Murat/dpa-tmn/dpaAb Dezember 2025 treten neue Regeln für die Berechnung der Hinterbliebenenrente in Kraft. Die Änderung kann für viele Hinterbliebene finanzielle Folgen haben.
Wer betroffen ist und warum
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag auf Erwerbsminderungsrenten erstmals als Einkommen gewertet. Dadurch kann die monatliche Hinterbliebenenrente für viele Witwen und Witwer geringer ausfallen. Betroffen von möglichen Kürzungen kann demnach sein, wer neben der Hinterbliebenenrente auch Erwerbsminderungsrenten bezieht.
Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, sobald es den Freibetrag übersteigt. Dieser wurde am 1. Juli 2025 von 1.038,05 Euro auf 1.076,86 Euro monatlich erhöht. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind steigt er um 228,42 Euro. Wer darüber hinaus verdient oder andere Einkünfte erhält, bekommt weniger Witwenrente. Auch Einmalzahlungen wie etwa Abfindungen oder Nachzahlungen können dabei zu Kürzungen führen. Einkommen, das über diesen Freibetrag hinausgeht, wird nicht vollständig abgezogen, sondern nur zu 40 % angerechnet.
Anrechnung des Einkommens hat erhebliche Auswirkungen
Besonders betroffen von der Anrechnung des Einkommens sind vor allem Frauen, die neben der Witwenrente noch andere Einkünfte haben, zum Beispiel aus Arbeit, einer betrieblichen Altersversorgung oder aus Abfindungen. Nach Berechnungen von Rentenbescheid24.de kürzt die Anrechnung des Einkommens bereits jetzt die Witwenrente für 750.000 Witwen durchschnittlich um 208 Euro im Monat. Das sind fast 2.500 Euro im Jahr weniger. Ohne Einkommensanrechnung läge die durchschnittliche Witwenrente bei 738 Euro. Durch die Anrechnung sinkt sie auf rund 530 Euro. Mit der Anrechnung des Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten ab Dezember 2025 könnte die Differenz bei einigen Witwen noch steigen.
Was Betroffene tun können
Wer eine Witwenrente bezieht, sollte seine Rentenbescheide genau prüfen. Wichtig ist, dass die Freibeträge richtig berechnet und keine falschen Einkommen angerechnet werden. Auch die Planung von Einmalzahlungen kann helfen, finanzielle Verluste zu vermeiden. Bei Unklarheiten lohnt es sich, Beratung bei Rentenberatern oder Sozialverbänden einzuholen und notfalls Widerspruch einzulegen.
