Zählerstand nicht gemeldet: Diese Folgen drohen Stromkunden wirklich

Ein Stromzähler wird abgelesen.
Sina Schuldt/dpaViele Stromkundinnen und Stromkunden kennen die jährliche Aufforderung ihres Anbieters: Bitte den aktuellen Zählerstand übermitteln. Doch was geschieht eigentlich, wenn man diese Meldung versäumt oder ignoriert? Die rechtliche Lage ist klar geregelt. Für Verbraucher kann das finanzielle Folgen haben, auch wenn keine unmittelbare Sanktion droht.
Zählerstand nicht übermittelt: Schätzung ist erlaubt
Wenn kein aktueller Zählerstand vorliegt, darf der Stromanbieter den Verbrauch schätzen. Diese Möglichkeit ist gesetzlich verankert. Nach § 40a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes darf der Versorger eine Abrechnung auf Basis einer Verbrauchsschätzung erstellen, sofern ihm keine aktuellen Messwerte übermittelt wurden. Darauf verweist unter anderem das Verbraucherportal Finanztip in seiner Erläuterung zur Stromzählerablesung. Die Schätzung ist demnach ausdrücklich zulässig, wenn Kundinnen oder Kunden trotz Aufforderung keinen Stand mitteilen.
Wie Stromanbieter den Verbrauch berechnen
In der Praxis greifen Energieversorger bei fehlenden Angaben auf vorhandene Daten zurück. Grundlage sind meist der Verbrauch des Vorjahres oder statistische Vergleichswerte. Auch Netzbetreiber informieren darüber, dass in solchen Fällen auf historische Daten zurückgegriffen wird, wie Stromnetz Berlin erläutert.
Das Problem dabei ist, dass Schätzungen vom tatsächlichen Verbrauch abweichen können. Laut Informationen des Portals stromanbieter-wechseln.org fallen Schätzwerte häufig eher höher aus, da Anbieter konservativ kalkulieren. Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden möglicherweise mehr zahlen, als sie tatsächlich verbraucht haben.
Vergessen, Zählerstand zu übermitteln - Finanzielle Folgen für Verbraucher
Eine Verbrauchsschätzung wirkt sich unmittelbar auf die Abschlagszahlungen und die Jahresabrechnung aus. Wird ein höherer Verbrauch angenommen, steigen die monatlichen Abschläge. Auch die Endabrechnung kann entsprechend höher ausfallen.
Allerdings bleibt die Möglichkeit einer Korrektur bestehen. Sobald ein tatsächlich abgelesener Zählerstand nachgereicht wird, muss der Anbieter die Abrechnung anpassen. Zu viel gezahlte Beträge werden erstattet, zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert. Darauf weist ebenfalls Finanztip hin.
Fristen und Abrechnungszeitraum vom Stromzähler
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Übermittlung. Wird der Zählerstand rechtzeitig vor dem Abrechnungsstichtag gemeldet, fließt er in die reguläre Jahresabrechnung ein. Erfolgt keine oder eine verspätete Meldung, wird für den entsprechenden Zeitraum automatisch geschätzt. Auch Netzbetreiber wie enercity Netz informieren darüber, dass in solchen Fällen eine Schätzung erfolgt.
Droht eine Stromabschaltung, wenn Zählerstand vergessen wurde?
Allein das Versäumnis, einen Zählerstand mitzuteilen, führt in der Regel nicht zu einer Stromsperre. Eine Abschaltung ist gesetzlich nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa bei erheblichen Zahlungsrückständen. Das Portal stromanbieter-wechseln.org weist darauf hin, dass eine unterlassene Zählerstandsmeldung für sich genommen keinen Abschaltgrund darstellt, solange die Rechnungen bezahlt werden.
