Amtlicher Rückruf: Zellgift in Säften in Brandenburg gefunden

Diese Säfte in Brandenburg dürfen NICHT getrunken werden. (Symbolbild)
Patrick Pleul/dpaBehörden haben einen Rückruf von Säften in Brandenburg und anderen Bundesländern veranlasst, weil die Säfte Zellgift enthalten und ernsthaft krank machen können. Die Symptome reichen von Erbrechen über Verdauungsstörungen und Magenschleimhautentzündungen bis zu Blutungen! Den Rückruf veröffentlichte produktwarnung.eu am 2.12.2025. Um welche Säfte es geht, was genau der Grund ist und was Kunden jetzt tun und wissen müssen.
Saft-Rückruf in Brandenburg
Diese Säfte werden in Brandenburg zurückgerufen:
- Rueter Apfel-Birnen-Saft mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.10.2026, 06.11.2026 29.09.2027, 17.10.2027, 18.10.2027
- Rueter Apfelpunsch alkoholfrei (kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben)
- Rueter Apfel-Quitten-Saft mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.10.2026, 24.10.2026, 30.10.2026, 06.11.2026, 17.10.2027, 18.10.2027
- Rueter Apfelsaft klar (kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben)
- Rueter Apfelsaft Naturtrüb mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.10.2026, 24.10.2026, 20.09.2027, 17.10.2027, 18.10.2027, 07.11.2027, 01.12.2027
- Rueter Birnensaft mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.10.2026, 24.10.2026, 06.11.2026, 17.10.2027
Bei allen oben genannten Produkten handelt es sich um Säfte, die in 0,7-Liter-Flaschen verkauft wurden. Hergestellt wurden die zurückgerufenen Säfte von Rueter Fruchtsaft.
Aus diesem gefährlichen Grund werden die Säfte zurückgerufen
Die Säfte werden vom Hersteller zurückgerufen, weil bei den oben genannten Flaschen eine Grenzüberschreitung von Patulin gefunden wurde. Patulin ist ein Schimmelpilzgift und ein Zeichen, dass der häufig in Äpfeln vorkommende Verderbniserreger P. expansum in dem Lebensmittel steckt. Besonders braunfaule Äpfel können dieses Toxin enthalten. Patulin breitet sich vor allem bei weichen Früchten von der gefaulten Stelle in gesundes Gewebe aus. Wenn angefaultes Fallobst weiterverarbeitet wird, kann das enthaltene Patulin außerdem in Säfte, Kompott oder Konfitüren übergehen. Falls die Produkte bei der Herstellung pasteurisiert oder anderweitig hitzebehandelt werden, kann das Patulin trotzdem nicht vollständig entfernt werden. Darüber informiert das Landesamt für Lebensmittelsicherheit in Bayern. Patulin ist ein Zellgift und wird als erbgutschädigend eingestuft. Es ruft Erbrechen, Verdauungsstörungen, Magenschleimhautentzündungen und Blutungen hervorrufen.
Was Verbraucher jetzt wissen und tun müssen
Die oben genannten Säfte wurden in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verkauft. Kunden, die die Säfte gekauft haben, werden von den Behörden gebeten, diese nicht zu trinken, sondern bei der Einkaufstätte zurückzugeben.
