Zigaretten, Vape, Tabak, Zigarillos in Polen kaufen
: So viel darf mit über die Grenze

Das sind die Regeln und Gesetze für das Einkaufen von Zigaretten in Polen.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Berlin
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Eine geöffnete Zigarettenpackung liegt auf einem Tisch. (zu dpa: «Mögliche Rauchverbote im Freien werden Thema im EU-Parlament») +++ dpa-Bildfunk +++

Das müssen Deutsche beachten, wenn sie in Polen Zigaretten kaufen.

Sven Hoppe/dpa

In Deutschland kostete im Jahr 2002 eine Schachtel Filterzigaretten (mit 19 Stück) im Durchschnitt drei Euro. 2016 bezahlte man sechs Euro für eine Packung mit 20 Zigaretten. 2024 lag der Preis für eine Schachtel Zigaretten im Schnitt bei 8,2 Euro. Das zeigt eine Statistik von Statista.

In Polen hingegen bezahlt man für eine Packung Zigaretten ungefähr drei bis fünf Euro. Da verwundert es nicht, dass viele deutsche Raucher nach Polen fahren, um Vape, Zigaretten, Tabakwaren oder Tabakersatz-Waren zu kaufen.

So viele Zigaretten darf man aus Polen mitbringen

Polen gehört zum Binnenmarkt der Europäischen Union, was es ermöglicht, Waren für den persönlichen Gebrauch abgabenfrei und ohne Zollformalitäten aus Polen nach Deutschland einzufahren. Trotzdem gehören Zigaretten zu den Genussmitteln und unterliegen einer Einfuhrbegrenzung für den privaten Verbrauch.

Die Europäische Union hat eine Liste auf ihrer Webseite veröffentlicht, auf der man nachlesen kann, wie viel man von welchen Produkten einführen darf (Stand: Januar 2025).

Pro Person darf man aus Polen nach Deutschland mitnehmen:

800 Zigaretten (40 Packungen mit 20 Zigaretten, entspricht vier Stangen)

oder

400 Zigarillos

oder

200 Zigarren

oder

1 kg Rauchtabak (Feinschnitt, Wasserpfeifentabak und Pfeifentabak)

oder

800 Stück (Rauchportionen) erhitzter Tabak

oder

1 Liter (höchstens 10 Kleinverkaufspackungen) Tabak-Substitute

Zigaretten aus Polen: Das ist verboten

Richtmenge überschreiten: Die vorgeschriebene Richtmenge für den persönlichen Zweck darf nicht überschritten werden.

Besitz oder Erwerb aus einem Drittland: Der Erwerb oder Besitz von Tabakwaren oder Tabak-Ersatz, die vorschriftswidrig aus einem Drittland (einem Land außerhalb der EU bzw. außerhalb des Verbrauchsteuergebiets) in das Zollgebiet der Union gebracht wurden, ist verboten. Das wäre Steuerhehlerei (nach § 374 der Abgabenordnung). Das gilt auch, wenn die Tabakwaren und/oder der Tabak-Ersatz in anderen Mitgliedstaaten gekauft wurden.

Achtung! Illegale Tabakwaren erkennen

Folgende Merkmale an Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren geben zu erkennen, dass sie vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union gebracht wurden:

  • Aufgebrachte oder fehlende Steuerzeichen (Banderole)
  • Aufgebrachte oder fehlende Gesundheitshinweise
  • Umstände des Kaufs (zum Beispiel: Preis deutlich günstiger als im Geschäft, für gleiche Marke gibt es unterschiedliche Preise, Waren werden nicht offen zum Verkauf angeboten)
  • Waren sind in einem anderen Mitgliedstaat mit deutschen Steuerzeichen versehen (Quelle: zoll.de)