Zusatzbeitrag für Krankenversicherung
: Aktuelle Liste zeigt, welche Krankenkassen besonders viel kosten

Eine große Krankenkasse hat angekündigt, noch in diesem Sommer den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Wie sehen die Zusatzbeiträge der Kassen im Vergleich aus? Wo lässt sich aktuell Geld sparen?
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Viele gesetzlich Krankenversicherte zahlen jetzt spürbar drauf.: ILLUSTRATION - 03.11.2019, Bayern, Kempten: Zwei elektronische Versichertenkarten der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «82 von 94 Krankenkassen erhöhen Beitrag – Belastung wächst») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bei welcher Krankasse ist der Zusatzbeitrag besonders hoch oder besonders niedrig?

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ab 1. August 2026 müssen Millionen Deutsche mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen. Die IKK classic mit rund 3 Millionen Versicherten hat angekündigt, den Zusatzbeitrag von aktuell 3,4 Prozent auf 3,85 Prozent anzuheben. Versicherte haben bei solchen Erhöhungen ein Sonderkündigungsrecht. Ein Vergleich kann jede Menge Geld sparen.

Aktuelle Tabelle: So hoch sind die Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Schaut man sich die Zusatzbeiträge der unterschiedlichen Krankenkassen in Deutschland an, gibt es teils große Unterschiede. So gibt es allein unter den Regionalverbänden der AOK große Sprünge. Kostet der Zusatzbeitrag bei der AOK Bayern 2,69 Prozent, zahlen die Versicherten bei der AOK Nordost 3,5 Prozent (Stichtag 14.7.2026). Einen der höchsten Zusatzbeiträge für bundesweite Krankenkassen verlangt aktuell die Knappschaft mit 4,3 Prozent. Bei der Techniker Krankenkasse werden dagegen „nur“ 2,69 Prozent fällig. Der GKV-Spitzenverband ist die Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassen und bietet hier auf seiner Website eine stets aktuelle Tabelle mit den Zusatzbeiträgen von derzeit 93 Krankenversicherungen in Deutschland an.

Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen?

Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Die Hälfte, das heißt 7,3 Prozent, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Krankenkassen können außerdem einen ein­kommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht zur Deckung ihrer voraussichtlichen Ausgaben ausreichen. Dessen Höhe wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet. Krankenkassenmitglieder kön­nen ihre Krankenkasse wechseln, wenn diese den Zu­satzbeitragssatz erhöht.