Bundesrat: Mit voller Kraft gegen die Corona-Krise

Die Vertreter der Bundesländer stimmen bei der Sondersitzung des Bundesrats für das Corona-Paket.
Kay Nietfeld/dpaKleinere Unternehmen und Selbstständige Da sie in der Regel keine Kredite erhalten, bekommen sie eine unbürokratische Soforthilfe: bis zu 9000 Euro Einmalzahlung bei maximal fünf Beschäftigten, bis zu 15 000 bei bis zu zehn – ein Zuschuss, den sie nicht zurückzahlen müssen. Sie müssen versichern, dass sie durch Corona einen Liquiditätsengpass haben und vor März 2020 keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatten. Die Länder bearbeiten die Anträge und zahlen das Geld aus, etwa durch ihre Förderbanken.
Größere Unternehmen Um Kredite zu garantieren, wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet. Er soll bis zu 400 Milliarden Euro Kreditgarantien übernehmen. Zudem kann er sich direkt an Unternehmen beteiligen, um diese zu retten. Dafür sind 100 Milliarden Euro Kredite vorgesehen. Ebenso viel ist für Darlehen der Staatsbank KfW eingeplant.
Grundsicherung Auch Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige können Hartz IV bekommen. Bis zum 30. Juni wird auf die Vermögensprüfung verzichtet. Auch wird nicht geprüft, ob die Wohnung zu groß oder zu teuer ist. Zudem muss der Antrag nicht persönlich bei der Arbeitsagentur gestellt werden. In der Regel reicht es anzurufen. Familien mit Einkommenseinbrüchen bekommen leichter Kinderzuschlag. Für Bezieher von Kurzarbeitergeld gibt es Anreize, damit sie vorübergehend in systemrelevanten Bereichen arbeiten.
Kündigungsschutz für Mieter Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni dürfen Vermieter nicht kündigen, wenn die Miete nicht gezahlt wird. Voraussetzung: Dies ist auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Das gilt nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Gewerberäume. Normalerweise droht die fristlose Kündigung, wenn die Miete einschließlich der Nebenkosten-Vorauszahlung bereits zwei Monate aussteht. Die Zahlung ist nur aufgeschoben. Sie muss bis spätestens Mitte 2022 nachgeholt werden, möglicherweise mit Zinsen.
Laufende Verträge Verbraucher und Kleinstunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten, die wegen der Pandemie nicht zahlen können, haben Anrecht auf einen Zahlungsaufschub für Beträge, die bis Ende Juni fällig werden. Das gilt insbesondere für Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas oder Telekommunikation. Auch diese Schulden müssen nachbezahlt werden. Bei Verbraucherdarlehen können Raten, die bis zum 30. Juni fällig werden, für drei Monate gestundet werden, wenn sie wegen der Pandemie nicht geleistet werden können. Das gilt für Verbraucher- und Immobilienkredite sowie etwa für die selbst genutzte Eigentumswohnung, aber nicht für Gewerbetreibende.
Unternehmensrecht Damit Betriebe, die durch Corona in Schieflage geraten, nicht so schnell Insolvenz anmelden müssen, bekommen sie mehr Zeit für den Antrag. Aktiengesellschaften dürfen ihre Hauptversammlung im Internet abhalten, etwa um bald die Dividende zu beschließen.
Krankenhäuser Das Robert-Koch-Institut fordert, die Zahl der Intensivbetten mindestens zu verdoppeln. Deshalb erhält jede Klinik für ein zusätzlich geschaffenes Intensivbett 50 000 Euro vom Bund. Die Länder sollen noch etwas dazulegen. Zudem sollen Krankenhäuser planbare Operationen verschieben, um im Notfall genügend freie Betten für Corona-Patienten zu haben. Für jedes freigehaltene Bett erhalten sie bis Ende September 560 Euro Pauschale pro Tag. Für die jetzt so nötigen Schutzausrüstungen ist ein Zuschlag von 50 Euro je Patient vorgesehen.
Niedergelassene Ärzte Praxen, in denen sich aus Angst vor Corona mehr als zehn Prozent weniger Patienten behandeln lassen als in normalen Zeiten, bekommen finanzielle Hilfe. Auch der Ausbau der kassenärztlichen Telefon-Hotline 116 117 wird zusätzlich vergütet. Sie war eigentlich vor allem dazu gedacht, Bereitschaftsärzte zu finden und Facharzttermine zu vergeben, wurde aber zunächst eher wenig genutzt – jetzt ist der Ansturm groß.
Infektionsschutz Der Bund bekommt in Zeiten einer Pandemie mehr Macht. So kann das Bundesgesundheitsministerium Exportverbote für Medikamente und Schutzausrüstung erlassen. Auch kann es die Beschlagnahmung solcher Güter anordnen sowie die Errichtung von Produktionsstätten für dringend notwendige Erzeugnisse. Einreisende, die möglicherweise infiziert sind, kann das Ministerium verpflichten, neben dem Namen auch Reiseroute und Kontaktdaten zu nennen, und es darf ärztliche Untersuchungen anordnen. Reiseveranstalter können verpflichtet werden, Reisen abzusagen, Passagierdaten zu speichern, krankheitsverdächtige Personen zu melden und Erkrankte ins Krankenhaus zu schaffen. Auch der rasche Bau neuer Kliniken, ob auf Dauer angelegt oder zu Behelfszwecken, soll durch beschleunigte Genehmigungsverfahren durch den Bund vorangetrieben werden.
Bereits in Kraft Die Regeln für Kurzarbeitergeld wurden gelockert. Die Finanzämter stunden Steuernach- und –vorauszahlungen unbürokratisch. Ähnliches gilt für die Sozialbeiträge, die die Arbeitgeber monatlich überweisen müssen. Die Staatsbank KfW hat ein Kredit-Sonderprogramm gestartet und erste Darlehen vergeben. Sie kann bis zu 90 Prozent des Risikos übernehmen.
Bund macht viele neue Schulden
Um die zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren, darf der Bund in diesem Jahr bis zu 156 Milliarden Euro neue Schulden machen. Auch der Bundesrat hat zugestimmt, dass dafür die Schuldenbremse im Grundgesetz ausgesetzt wird. Zum einen rechnet Finanzminister Olaf Scholz (SPD) damit, dass allein die Steuereinnahmen des Bundes um 33,5 Milliarden Euro einbrechen. Zum anderen plant er zusätzliche Ausgaben von 122,5 Milliarden Euro ein. Größter Posten sind die Unterstützungen für Kleinunternehmen. Aber auch Hartz IV und die Gesundheitsmaßnahmen erfordern zusätzliches Geld. ⇥dik