Wie unterschiedlich sind denn die Wahlregeln innerhalb der EU?
Seit der ersten Direktwahl zum Europäischen Parlament vor 40 Jahren gibt es Bemühungen, das Europawahlrecht zu vereinheitlichen. Demnach gibt es zwar immer weniger, aber nach wie vor bestehende nationale Besonderheiten, z. B. was das Wahlalter oder den Wahltag anbelangt. So wird in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich beispielsweise traditionell donnerstags gewählt, in Österreich und Malta darf man schon mit 16 Jahren zur Wahlurne gehen. In manchen Mitgliedstaaten kann man – anders als in Deutschland – Kandidaten und Kandidatinnen auf der Liste "nach oben" wählen.
Außerdem haben manche Länder Sperrklauseln und andere nicht.
Diese Unterschiede sind nicht ideal, aber die Konsequenz daraus, dass es bisher kein völlig einheitliches Wahlrecht für die EU gibt, sondern nur gemeinsame Grundsätze wie etwa die Verhältniswahl. Positiv ausgedrückt könnte man sagen, dass damit die wahl- und verfassungsrechtliche Tradition einzelner Mitgliedstaaten gewahrt wird.
Tatsächlich haben die EU-Staaten im vergangenen Sommer beschlossen, Sperrklauseln von 2 bis 5 Prozent einzuführen. Die Umsetzung erfolgte unter anderem in Deutschland nicht, weil die Grünen dagegen waren. Was war denn deren Argument?
Diese Regelung, die übrigens von den Mitgliedstaaten zusammen mit dem Europäischen Parlament im Sommer 2018 beschlossen wurde, muss bis spätestens 2024 umgesetzt werden. Die Grünen berufen sich auf einen Verhaltenskodex der so genannten Venedig-Kommission des Europarates. Danach dürfen 12 Monate vor einer Wahl keine grundlegenden Änderungen am geltenden Wahlrecht vorgenommen werden. Bis zur nächsten Europawahl muss der deutsche Gesetzgeber die Sperrklausel allerdings auch in Deutschland wieder einführen.
Hat das Bundesverfassungsgericht nicht auch noch ein Wörtchen mitzureden?
Es wird sehr spannend sein, was das Bundesverfassungsgericht diesmal dazu sagt, falls erwartungsgemäß wieder Klage erhoben wird. In den letzten Jahren hat es sich, was das Wahlrecht angeht, nicht gerade europa- und parlamentsfreundlich gezeigt und ist damit erstaunlicherweise und bedauerlicherweise deutlich hinter seine Rechtsprechung von Ende der 1970er Jahre zurückgefallen.
Bei der nächsten Europawahl müssten also alle EU-Länder eine Sperrklausel haben. Ist die Spanne von 2 bis 5 Prozent sinnvoll?
Prinzipiell wäre auch hier eine einheitliche Vorgabe wünschenswert, schon allein, um das Gleichheitsprinzip bei der Europawahl zu gewährleisten. Auch hier ist aber wieder an die wahl- und verfassungsrechtliche Tradition einzelner EU-Mitgliedstaaten zu erinnern, die in dieser Spanne zum Ausdruck kommt. Sehr viele Mitgliedstaaten haben schon eine Sperrklausel. Natürlich kann man sich zudem die Frage stellen, wie sinnvoll Sperrklauseln generell sind.
Was ist eigentlich das Ziel solcher Sperrklauseln? Zersplitterung vermeiden? Extremisten nicht ins Parlament lassen?
Explizite Sperrklauseln, die durch ein Gesetz festgelegt sind, haben zunächst einmal die Funktion, eine Zersplitterung zu vermeiden, die insbesondere im Verhältniswahlrecht vorkommen kann. Beim Mehrheitswahlrecht gilt in einem Wahlkreis das Prinzip "The winner takes it all". Damit entsteht von Natur aus ein übersichtlicheres Wahlergebnis. Allerdings fallen hier natürlich auch sehr viele Stimmen unter den Tisch. Auch bei der Sperrklausel im Verhältniswahlrecht fallen Stimmen unter den Tisch. Damit verstoßen Sperrklauseln eigentlich gegen den Gleichheitsgrundsatz bei der Wahl.
Ein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsätze?
Dieser Eingriff in die Wahlgleichheit wird üblicherweise damit gerechtfertigt, dass eine zu große Zahl von gewählten Parteien die Regierungsbildung und damit die Funktionsfähigkeit und die politische Meinungsbildung in der parlamentarischen Demokratie beeinträchtigt bzw. unmöglich macht.
Ja, aber kleine Parteien werden benachteiligt.
Die Sperrklausel trifft weniger die großen Parteien (obwohl daran zu erinnern ist, dass auch diese die Hürden überwinden müssen), sondern kleinere Parteien, die oft Partikularinteressen vertreten und teilweise extremistisch sind. Das wird vom Gesetzgeber, sagen wir, billigend in Kauf genommen. In Deutschland wird dabei immer wieder an das "Gespenst von Weimar" erinnert, wo es bis zu 17 Parteien im Reichstag gegeben hatte.
Aus Deutschland hat es bei derletzten Europawahl die Partei "Die Partei" in das Europäische Parlament geschafft. Das war eine Satireaktion, die bis heute anhält. Wird damit das EU-Parlament lächerlich gemacht, oder ist es vielleicht ganz gut, wenn mal ein unüblicher Blick auf das das Geschehen in Strasbourg und Brüssel geworfen wird?
Ohne an dieser Stelle die Inhalte (falls vorhanden) von Sonneborns "Ja zu Europa, nein zu Europa"-Partei zu bewerten, kann man festhalten: Demokratie muss und kann solche Aktionen aushalten.
Alles, was die Bekanntheit des Europäischen Parlaments steigert, ist außerdem zu begrüßen. Es handelt sich dabei nämlich leider um das wohl am meisten unterschätzte Parlament der Welt. Es wird höchste Zeit, dass die reale Macht des Europäischen Parlaments endlich in den Köpfen und im Bewusstsein der Wähler und Wählerinnen ankommt.
Außerdem sitzen für die Deutschen Vertreter von Bündnis C, der Liberal-Konservativen Reformer, der Ökologisch-Demokratischen Partei und der NPD im EU-Parlament. Die einen kennt kaum jemand, die anderen sind verabscheuungswürdig. Aber alle wurden irgendwie gewählt – künftig würden diese Parteien mit Sperrklauseln ferngehalten.
Der große Nachteil von Sperrklauseln ist natürlich, dass Stimmen wertlos werden, wenn die gewählte Partei die Hürde nicht schafft. Es gibt durchaus Möglichkeiten, das zu verhindern, zum Beispiel über Wahlrechtssysteme mit Ersatzstimme, die nur dann gültig wird, wenn die eigentlich gewählte Partei den Einzug ins Parlament nicht schafft.
Generell ist bei Sperrklauseln immer eine Abwägung zwischen zwei Prinzipien erforderlich: dem Gleichheitsgrundsatz und der Funktionsfähigkeit des Parlamentarismus.
Und wenn dann das Europäische Parlament gewählt ist, streben die Parlamentarier in Fraktionen, mit denen die meisten hierzulande nichts anfangen können. Hinzu kommt, dass die deutschen Parteien oft politisch anders ausgerichtet sind, als die jeweiligen Partnerparteien in den anderen Ländern. Wählen wir nicht gewissermaßen eine Black Box?
Aktuell gibt es die erfreuliche Entwicklung, dass die europäischen Fraktionen immer bekannter werden. Das liegt nicht zuletzt an den Spitzenkandidaten und -kandidatinnen, die erstmals 2014 im Wahlkampf eine Rolle spielten. In der Europapolitik ist eine Politisierung im Gange, wie es sie nie zuvor gegeben hat. Jetzt kann echter Wahlkampf betrieben werden, weil sich die Parteipositionen zu wichtigen Themen der Zukunft wie Digitalisierung, Klimawandel, Verbraucherschutz oder der Verteilung von Geld in der EU wirklich unterscheiden. Anders als noch vor 10, 15 Jahren, als sich die in Deutschland zur Wahl antretenden Parteien hauptsächlich in ihrer Haltung zum EU-Beitritt der Türkei unterschieden.
Der Zusammenhalt und die inhaltliche Geschlossenheit der Fraktionen im Europäischen Parlament ist nach wie vor nicht so groß wie auf nationaler Ebene. Das ist allerdings auch nicht erstaunlich, denn schließlich handelt es sich beim Europäischen Parlament um eine Volksvertretung, die mehr als eine halbe Milliarde Menschen aus (noch) 28 Mitgliedstaaten vertritt.