Containern
: Ein Leben aus der Tonne

Menschen bedienen sich aus Mülltonnen, weil sie nichts zu Essen kaufen können oder gegen die Wegwerfgesellschaft protestieren.
Von
Michael Gabel
Berlin
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  • Alles noch gut genießbar: Raphael Fellmer zeigt Lebensmittel, die aus Müllcontainern geholt wurden.

    Alles noch gut genießbar: Raphael Fellmer zeigt Lebensmittel, die aus Müllcontainern geholt wurden.

    obs/Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG/raphaelfellmer.de
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    UNIVERSITÄT STUTTGART
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Zahlen der Universität Stuttgart lassen das bezweifeln: Knapp sieben Millionen Tonnen Nahrungsmittel landen nach Berechnungen der Forscher Jahr für Jahr im Abfall, das sind rund 85 Kilo pro Bürger. Etwa die Hälfte wäre vermeidbar. Langsam dringt das Problem ins Bewusstsein.

Und das Problem ist riesig. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner kämpft mit einer „nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung“ dagegen an. Doch die Justizminister der Länder schoben einer einfachen Lösung derweil den Riegel vor. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) wollte seine Kollegen überzeugen, das sogenannte „Containern“ zu erlauben – und scheiterte an einer großen Mehrheit.

Ab in den Abfall

Beim „Containern“ suchen sich die sogenannten „Mülltaucher“ aus den Abfällen der Supermärkte Waren raus, die noch nicht verdorben sind. Einer erzählt davon, schon mal 60 Kilo Gouda gefunden zu haben, der nur wegen des abgelaufenen Haltbarkeitsdatums im Abfall gelandet war. Ein anderer hob einen Schatz von 400 Duplo-Riegeln.

Manche Nahrungssucher handeln aus Not, wenn sie sich aus Müllbehältern bedienen. Andere verstehen sich als politische Aktivisten und protestieren auf diese Weise gegen Lebensmittelverschwendung. Strafbar macht sich jedoch jeder, der in die Tonne anderer Leute greift. Denn dabei handelt es sich laut Gesetz um Diebstahl – und wenn dabei auch noch Zäune überwunden und Schlösser geknackt werden, sogar in besonders schwerer Form.

Die Auseinandersetzung über das „Mülltauchen“ berührt ein wichtiges Rechtsthema: Kann man stehlen, was andere weggeworfen haben? Im Fall von vier Skizzen von Gerhard Richter, die entgegen dem Willen des Künstlers im Kunsthandel auftauchten, bejahte ein Gericht vor Kurzem diese Frage. „Die Skizzen standen auch im Papiermüll noch im Eigentum des Künstlers“, heißt es im Urteil.

Dass Abfall dem Verursacher – und ab einem späteren Zeitpunkt dem Entsorgungsunternehmen – gehört, gilt im Prinzip auch für Supermarkt-Abfälle. Doch bei der Strafverfolgung halten sich die Behörden meist auffallend zurück. Dass wie im Januar diesen Jahres zwei Studentinnen vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls“ zu einer Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung verurteilt wurden, ist die Ausnahme.

Bisher ohne Strafe davon gekommen ist der Berliner Raphael Fellmer, der sich jahrelang von Lebensmitteln aus dem Abfallbehälter ernährt hat. Der Autor des Buchs „Glücklich ohne Geld“ freut sich darüber, dass nun auf politischer Ebene über Straffreiheit fürs „Containern“ zumindest ernsthaft diskutiert wird. Eine mögliche Legalisierung sieht er jedoch nur als „kleinen Baustein, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren“.

Im Prinzip stimmt er dabei mit Ministerin Klöckner überein, die fordert, dass jeder Bürger „in seinem Alltag unseren Lebensmitteln die gebührende Wertschätzung entgegenbringen“ soll. Als konkrete Verbesserungen befürwortet die Ministerin unter anderem intelligente Verpackungen, die anzeigen, ob ein Lebensmittel noch konsumierbar ist. Auch sollten Händler Computerprogramme nutzen können, die ihnen anzeigen, welche Produkte gerade besonders stark nachgefragt werden und welche nicht.

Ministerin blockt ab

Aber ausgerechnet beim „Containern“ sieht die Ministerin keinerlei Handlungsbedarf. Es handle sich um Diebstahl. Außerdem sei der Verzehr der entwendeten Produkte potenziell gesundheitsgefährdend, „weil die Kühlkette unterbrochen wurde und es zu Kontaminationen und Verderb kommen kann“.

Die Supermärkte sind ohnehin dagegen, weil sie die weggeworfenen Sachen als ihr Eigentum betrachten. Viele von ihnen unternehmen bereits etwas gegen die Verschwendung. So arbeitet Lidl beispielsweise mit dem Sozialprojekt Tafeln zusammen und gibt Lebensmittel ab. Freiwillig. In Frankreich hingegen sind große Supermärkte verpflichtet, mit Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten. In Tschechien gilt sogar eine Pflicht zur Abgabe.

Wer auf Freiwilligkeit baut, aber nicht auf die Politik warten will, kann sich die App „TooGoodToGo“ auf das Handy runterladen. Wer sich hier einträgt, erfährt wo und wann es in Restaurants, Supermärkten oder Bäckereien noch gutes Essen gibt, das sonst weggeworfen würde.

Tests mit intelligenten Preisschildern

Das niederländisch-israelische Unternehmen Wasteland hat Schilder auf den Markt gebracht, die kurz vor dem Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums automatisch reduzierte Preise anzeigen. Um wie viel Prozent genau eine Ware billiger werden soll, legen die Supermarktbetreiber vorher fest.

Erste Versuche in Spanien hätten ergeben, dass sich die Menge an weggeworfenen Lebensmitteln um ein Drittel reduzieren ließe, teilen die Hersteller mit. Bei Versuchen in Italien seien es sogar bis zu zwei Drittel gewesen. In Deutschland werden die Schilder noch nicht eingesetzt.⇥mg