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: Müssen sich Brandenburger beim kleinen Grenzverkehr nach Polen registrieren?

Kurzaufenthalte in Polen sind für die Brandenburger möglich, ohne dafür in Corona-Quarantäne zu müssen. Aber müssen sie auch nachweisen können, dass sie nur maximal 24 Stunden dort waren?
Von
Nancy Waldmann
Potsdam/Frankfurt (Oder)
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Die Corona-Quarantäne-Verordnung des Landes Brandenburg hat bei Bewohnern von Frankfurt (Oder) und Słubice für Verwirrung gesorgt: Muss man die Dauer eines Kurzbesuchs in der Nachbarstadt nachweisen?

Patrick Pleul (dpa)