Evangelische Kirche
: Staatliche Entschädigungen an die Kirche

Prälat Martin Dutzmann ist der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. André Bochow sprach mit ihm über die sogenannten „Staatsleistungen“.
Von
André Bochow
Berlin
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Prälat Martin Dutzmann

Andreas Schoelzel

Herr Dutzmann, Wie genau kann man heute noch feststellen, wofür Entschädigungen gezahlt werden?

Im Detail ist das sehr schwierig. Die Staatsleistungen speisen sich aus sehr unterschiedlichen Quellen und die Leistungen sind nach 1990 zum Teil noch einmal neu verhandelt worden. Vor allem in den östlichen Landeskirchen.

Man kann also nicht sagen: Dieses und jenes Stück Land ist enteignet worden und dafür gibt es heute eine Summe X?

Das wäre höchstens punktuell denkbar. Die heutigen Staatsleistungen sind überwiegend Pauschalleistungen.

Wofür bekommt die evangelische Kirche Entschädigungen? Sind die katholischen Fürsten nach 1803 auch mit Gütern der evangelischen Kirche abgefunden worden?

In der Tat wurden auch evangelische Güter eingezogen. Außerdem liegen die Enteignungen zum Teil weiter zurück, beispielsweise im Zeitalter nach der Reformation. Aus diesen diversen Rechtsgründen leitet sich der später in Staatsverträgen festgelegte Rechtsanspruch ab.

Die Kirchen sagen: Wir stehen einer Ablösung nicht im Wege. Aber erstens müsste der Staat auf uns zukommen und zweitens müsste die Höhe der Ablösesumme angemessen sein — was wäre denn angemessen?

Zunächst hat nach dem Grundgesetz tatsächlich der Staat den Ablöseauftrag. Der Bund muss ein Grundsätzegesetz erlassen und die Länder müssen mit den Landeskirchen über die Ablösesummen verhandeln. Hieran werden die Kirchen mitwirken.

Gibt es denn Verhandlungen?

Es gibt immer mal wieder Verhandlungen auf Länderebene über einzelne Aspekte, wie zum Beispiel kommunale Baulasten. Im Blick auf die Ablösesumme für die gesamten Staatsleistungen stehen die Kirchen auf dem Standpunkt, dass Leistungsäquivalenz erreicht werden soll. Das heißt: Für die seinerzeit verlorenen Finanzierungsgrundlagen, Grundstücke, Güter etc., wollen wir eine Kapitalgrundlage, aus der wir vergleichbare Erträge erwirtschaften können.

Wären das am Ende angesichts der Zinssituation nicht ungeheure Summen, die für einen solchen Kapitalstock gebraucht würden?

Genau das ist das Problem und das ist auch der Grund, warum die Länder so zurückhaltend sind. Dort sagt man sich: Wenn wir das ehrlich, vertragstreu und für die Kirchen auskömmlich regeln wollen, kämen Summen zusammen, die wir nicht so ohne weiteres aufbringen können. Es bedarf also noch einiger Überlegungen und einiger Phantasie,um einen entsprechenden Kapitalstock zu bilden. Wir sind da aber zur Kooperation und Rücksichtnahme bereit.

Im Moment, das haben Sie ja schon angedeutet, bewegt sich fast gar nichts. Der Bund sieht keinen Handlungsbedarf und findet, die Länder könnten ja handeln. Die Länder sehen dass umgekehrtund die Kirchen sagen: An uns liegt es nicht. Wer soll den gordischen Knoten zerschlagen?

Diese Aufgabe hat laut Grundgesetz der Bund. Die Länder könnten zwar auch ohne Grundsätzegesetz ablösen, aber unsere Verfassung, die auf Vergleichbarkeit der Leistungen abzielt, sieht ein solches Grundsätzegesetz vor.

Haben Sie Verständnis dafür, dass viele diese Staatsleistungen für absurd halten? Die werden ja dann doch schon sehr lange gezahlt. Auch von Steuerzahlern, die gar nicht den Kirchen angehören.

Ich denke, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, wird man erkennen, dass wir uns da eindeutig im Rahmen des Rechtsstaates bewegen. Verträge sind einzuhalten. Enteignung ist nur gegen Entschädigung zulässig. Vielleicht hilft zum Verständnis auch folgender Vergleich: Ein langjähriger Mieter einer Wohnung wird für die Zukunft nicht deshalb mietfrei gestellt, weil er schon lange Zeit Miete bezahlt hat.

Letztlich machen die Staatsleistungen nur einen sehr kleinen Prozentsatz der Kircheneinnahmen aus. Können Sie nicht einfach verzichten?

Der Anteil der Staatsleistungen an den Gesamteinnahmen einer Kirche hängt davon ab, wo die Staatsleistungen gezahlt werden. Das ist bei den einzelnen Landeskirchen höchst unterschiedlich. Bei der evangelischen Kirche machen die Staatsleistungen vor allem in den ostdeutschen Bundesländern einen erheblichen Anteil aus. Dass die ostdeutschen Landeskirchen vergleichsweise abhängig sind von Staatsleistungen, ist eine Folge der SED–Politik, die zu einem geringen Kirchensteuereinkommen dieser Landeskirchen geführt hat. Was einen Verzicht der Kirchen auf Staatsleistungen betrifft, sei an den Vergleich mit einem langjährigen Mietverhältnis erinnert.

Herzlichen Dank für das Gespräch