Frauenstellplätze
: Der große Parkplatz-Knatsch

Teilerfolg mit Klage gegen Frauenstellplätze auf einem öffentlichen Parkplatz: Die Stadt muss die Schilder austauschen.
Von
Michael Gabel
Berlin
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Für manchen ein Ärgernis: Frauen bekommen separate Stellplätze

Pixabay

Da hat sich einer offenbar mächtig geärgert: Ein Autofahrer verklagte die bayerische Stadt Eichstätt, weil er nicht akzeptieren wollte, dass einige Parkplätze dort nur für Frauen vorgesehen sind. Vor Gericht erzielte er nun einen Teilerfolg.

Das Verfahren vor dem Münchner Verwaltungsgericht endete am Mittwoch mit einer Einigung von Kläger und Stadt: Eichstätt muss nun die alten „Nur für Frauen“-Schilder durch neue ersetzen, die nur noch empfehlenden Charakter haben dürfen. Eichstätts Verwaltungsdirektor Hans Bittl sprach dennoch von einem Erfolg. „Das ist ein Sieg für Frauenparkplätze in ganz Deutschland“, verkündete er im Anschluss. Der Ausgang des Verfahrens lässt jedoch viele Fragen offen.

Müssen jetzt alle Betreiber von Parkplätzen oder Parkhäusern ihre Frauenparkplätze neu ausschildern?

„Zunächst einmal nicht“, sagt Herbert Engelmohr, Verkehrsjurist beim Automobilclub von Deutschland (AvD), dieser Zeitung. In der Straßenverkehrsordnung kämen Frauenstellplätze, anders als etwa Behindertenparkplätze, nicht vor. Deshalb bleibe bei öffentlichen Parkplätzen eine Grauzone. Anders sehe es bei privat betriebenen Parkanlagen aus. Dort könne jeder Betreiber Frauenparkplätze einrichten und darauf bestehen, dass sie von Männern nicht benutzt werden dürfen. Betreiber könnten Falschparker abschleppen lassen und im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot aussprechen, aber nur dann, wenn sie beides den Nutzern auf Aushängen mitgeteilt hätten.

Wer war der Kläger?

Ein 26-Jähriger aus dem Rheinland, der in Eichstätt zu Besuch war. Er argumentiert, dass Frauenparkplätze in zweierlei Hinsicht diskriminierend seien: gegenüber Männern und gegenüber Frauen, die als schwach und deshalb schutzbedürftig eingeschätzt würden.

Was sagt das Gericht über eine mögliche Diskriminierung?

Am Ende des Gerichtsverfahrens spielte das Thema Diskriminierung keine Rolle mehr. Rechtlich sieht es so aus: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet zwar eine Benachteiligung von Menschen wegen ihres Geschlechts. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt.

Gibt es bei Frauenparkplätzen solche Gründe?

In Eichstätt entschied man sich nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 dafür, auf dem städtischen Parkplatz solche Sonderparkplätze auszuweisen. „Frauenparkplätze erhöhen die gefühlte Sicherheit. Und die gute Beleuchtung schreckt potenzielle Straftäter ab“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann dieser Zeitung. Aber noch etwas Anderes ist ihr wichtig. „Ich finde, dass der Kläger gegen das falsche Schild geklagt hat“, betont sie. „Wenn er gegen die Mutter-Kind-Parkplätze geklagt hätte, hätte ich ihm sogar applaudiert. Die sind eine wirkliche Diskriminierung, weil sie von alten Rollenzuweisungen ausgehen.“

Darf eine Frau auch dann die für sie reservierten Parkplätze benutzen, wenn auf dem Beifahrersitz ein Mann sitzt?

Das seien die typischen Themen, „bei denen die juristischen Spitzfindigkeiten beginnen“, sagt AvD-Rechtsexperte Engelmohr. Er selbst vertritt die Auffassung, dass die Frauen sehr wohl dieses Recht hätten. „Wenn eine Frau am Steuer sitzt, darf sie mit ihrem Wagen auf den Frauenparkplatz – egal, wer noch im Auto sitzt. Das könnte sogar eine ganze Ringermannschaft sein.“