Gesetzesinitiative: Bundesländer wollen härtere Strafen für Gaffer

Rettungskräfte sichern eine Unfallstelle auf der Autobahn A5, ein Feuerwehrmann winkt in Richtung Gegenfahrbahn. Nach einem schweren Unfall ereignete sich auf der Gegenfahrbahn ebenfalls ein schwerer Zusammenstoß.
Rene Priebe/dpaKernpunkt des Vorhabens ist, nicht nur das Aufnehmen von lebenden Personen am Unfallort unter Strafe zu stellen, sondern auch das Fotografieren und Filmen von Toten. Bislang ist das nicht strafbar. „Wir sind uns in der Koalition einig, diese Schutzlücke jetzt zu schließen“, sagte Barley. Solche Gaffer sollen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren erhalten. „Wir erarbeiten einen Gesetzesentwurf, den wir zeitnah vorlegen wollen“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Barleys Ankündigung wird in der Union begrüßt. Allerdings reicht man den schwarzen Peter für die lange Verzögerung an den Koalitionspartner.
Bereits im Jahr 2016 hatte der Bundestag die Behinderung von Rettungskräften sowie die Herstellung und Verbreitung von Aufnahmen mit Unglücksopfern unter Strafe gestellt. Aber nicht nur das Filmen von Verstorbenen aus Sensationslust allein soll künftig von der Justiz bestraft werden. Auch der Versuch dazu könnte den Plänen zufolge künftig unter Strafe stehen — wenn also beispielsweise Polizei oder Feuerwehr rechtzeitig einschreiten und die Aufnahmen verhindern.
Hintergrund der politischen Maßnahmen ist die zunehmende Zahl von Unfall–Videos, die auf Online–Plattformen hochgeladen werden. Auch der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) erneuerte am Freitag seine Forderung, verstorbene Personen besser vor bloßstellenden Fotos und Videos zu schützen.