MOZ+MOZ+Mütterrente III
: Rentenversicherung wehrt sich gegen Bummel-Vorwürfe – und neuer Ärger droht

Wegen fehlender IT-Kapazitäten ist die Auszahlung der erweiterten Mütterrente erst ab 2028 möglich. Die Führung der Deutschen Rentenversicherung verwahrt sich gegen Kritik. Doch auch an anderer Stelle droht Ärger.
Von
Jacqueline Westermann
Berlin
Jetzt in der App anhören
Frauen mit Kinderwagen: ARCHIV - 24.02.2014, Baden-Württemberg, Oberhomberg: ARCHIV - Drei Mütter schieben am 25.02.2014 auf dem Berg «Höchsten» bei Oberhomberg (Baden-Württemberg) ihre Kinderwagen eine Landstraße entlang.  Foto\ Felix Kästle/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ (zu dpa: «DIW: Mütterrente schließt Einkommenslücken nur unzureichend») Foto: Felix Kästle/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Schwarz-Rot will, dass auch Eltern von vor 1992 geborenen Kindern die volle Mütterrente – also drei Entgeltpunkte für Erziehungszeiten – erhalten. Die Auszahlung ist allerdings nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung erst ab 2028 umsetzbar.

Felix Kästle/dpa