Prozess: Attentäter von Halle - Hass auf die „Eroberer“

Der angeklagte Stephan B. (M.) sitzt zu Prozessbeginn neben seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l.) und Thomas Rutkowski im Landgericht in Magdeburg.
Hendrik SchmidtUnd dann kommt er endlich, an Händen und Füßen gefesselt wird er in den Saal geführt. Zwischen den hochgewachsenen Beamten sieht man den schmächtigen B. kaum. Er ist ein mittelgroßer junger Mann mit kahlgeschorenem Kopf und schmalen Schultern. Ein unauffälliger Typ, niemand, der Gefahr, Hass und Mordlust ausströmt.
Aber im Laufe des ersten Verhandlungstages wandelt sich dieser Eindruck schnell. Nicht allein wegen der Anklage der Bundesanwaltschaft, in der quälend detailliert beschrieben wird, wie der Angeklagte vor einem Dreivierteljahr die 40-jährige Jana Lange und den 20-jährigen Kevin Schwarze tötete. Wie er immer wieder auf die Frau und den Mann schoss, als diese schon sterbend am Boden lagen. Wie er mit Sprengstoff und Molotow-Cocktails versuchte, die zugesperrte Tür zur Synagoge in die Luft zu sprengen, um so viele Juden wie möglich zu erschießen, die darin Jom Kippur feierten.
Das alles ist schon schwer erträglich für die Zuhörer und die rund 40 Nebenkläger, die Zeugen des Geschehens waren oder Hinterbliebene der Opfer sind. Dann beginnt Stephan B. zu sprechen, über seine Motivation für den Anschlag, über seine Vorbereitungen, über seine Morde. Darüber, dass er zur Rettung des „weißen Europas“ zur Tat geschritten sei, sich als „weißer Krieger“ zur Wehr setzen wollte gegen „Neger“ und Muslime, gegen die „Eroberer“, die seit 2015 in das Land gelassen werden, gegen die Juden, die „nicht das Symptom sind, sondern die Ursache“, wie er sagt. Immer wieder lacht er auf, winkt ab, wenn die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens nachfragt, ihn auffordert, seine Ansichten zu begründen.
Parolenartige Sätze
Der 28-Jährige spricht schnell und abgehackt, ganze Sätze sind die Ausnahme. Nicht immer ist er gut zu verstehen, er nuschelt, seine hohe Stimme verschluckt Endungen und Wörter. Argumentieren, einen Gedanken ausführen, begründen, das gelingt ihm nicht. Mitunter spuckt er geradezu kurze, parolenartige Sätze aus. Es ist die Sprache, die man aus Internetchats kennt. Aus Stephan B.s Welt also. „Was sind denn Ihre Interessen?“, fragt die Richterin den Angeklagten. „Internet“, sagt B. und lacht.
Zu seiner Familie will B. anfangs nichts sagen, „unwichtig“ sei das für seine Tat, sagt er. Doch die Richterin bohrt nach, entlockt ihm ein paar Details zu seinem Leben. Dem Aufwachsen als Scheidungskind, dem Studium, seiner schweren Erkrankung, die ihn aus der Bahn warf und nach der er erst wieder laufen lernen musste. Wie denn seine Pläne gewesen seien nach seiner Genesung, will die Richterin wissen. B. lacht. „Ich hatte keine mehr“, sagt er.
Und dann zieht er wieder über Deutschland her, in dem man nicht frei reden könne und mit dem er seit 2015 nichts mehr zu tun haben wolle, wie er sagt. „Seit Jahrhunderten ist es üblich, dass sich ein Land gegen seine Feinde zur Wehr setzt. Aber seit 2015 werden die Feinde einfach ins Land geholt“, sagt er. Was sei ihm denn passiert, fragt die Richterin nach. Zwei Tage vor dem Anschlag sei er mit dem Zug nach Halle gefahren, da hätten ihn drei Schwarze im Zug abgedrängt, erzählt er. „Die benehmen sich wie die Eroberer, die sie sind“, sagt er.
Hat er also Angst vor den Ausländern? „Das verängstigt mich nicht, das macht mich wütend“, antwortet B. Vor allem auf die Juden, denn die wollten das weiße Europa abschaffen, schiebt er noch nach.
Aus seinen Worten spricht das geistige Niveau des narzisstisch gekränkten weißen Mannes, der auf den einschlägigen Internetforen Gewaltphantasien austauscht und seinen diffusen Hass auf Minderheiten, Ausländer und Frauen auslebt. Dabei ist der Angeklagte kein Geistesgestörter. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm volle Schuldfähigkeit.
Unter Anklage
Der 28-jährige Stephan B. versuchte am 9. Oktober 2019, in die Hallenser Synagoge einzudringen. Als ihm das nicht gelang, erschoss er zwei Menschen. Die 123-seitige Anklageschrift wirft B. unter anderem Mord in zwei Fällen und neunfachen versuchten Mord vor. Davon seien 68 Menschen betroffen – der Anschlag auf die Synagoge wird als ein Mordversuch gewertet. Bis Mitte Oktober sind zunächst 18 Verhandlungstage geplant.