Prozess: Das Berliner Hostel in der Botschaft Nordkoreas
Die Weltpolitik hat im Saal 4304 des Gerichtsgebäudes in Moabit Platz genommen. Nicht nur in Gestalt eines Vertreters aus dem Auswärtigen Amt, sondern auch deshalb, weil es um Sanktionen gegen Nordkorea beziehungsweise um die Verstöße gegen entsprechende Sanktionsgesetze geht. Wenn man weiß, wer da wen verklagt hat, will man kaum glauben, dass hier so ein großes Rad gedreht wird. Am Ende heißt es dann auch nicht: „Aus für das nordkoreanische Atomprogramm“, sondern „Aus für Nordkorea-Hostel“. So lautet die ganz offizielle Überschrift für die Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichtes.
Im gestrigen Verfahren drehte es sich um eine Klage der EGI GmbH gegen das Bezirksamt Mitte. Das Amt hatte im November 2018 der GmbH die Nutzung einer Immobilie als Hostel untersagt. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Betonbau, der auf dem Gelände der Botschaft Nordkoreas steht. Das Gelände gehört der Bundesrepublik, die es praktisch für die Ewigkeit an Nordkorea verpachtet hat. Die Betonburgen auf dem Gelände sind Eigentum des nordkoreanischen Staates. So sieht es ein Vertrag aus DDR-Zeiten vor. „Eine Kündigung des Vertrages wird von der Bundesregierung nicht angestrebt“, teilt das Auswärtige Amt mit.
Seit 2007 betreibt die EGI-GmbH in einem der Häuser auf dem Botschaftsgelände das „Cityhostel“. Es ist laut Felix Hahn, dem Anwalt der Firm, der einzige Geschäftszweig des Unternehmens.
38 000 Euro Miete
Nach einem 2016 geschlossenen Mietvertrag beträgt die monatliche Miete 38 000 Euro im Monat. Genauer gesagt: betrug. Denn im April 2017 wurden die Mietzahlungen eingestellt. Vorausgegangen war eine Kündigung seitens der Botschaft. Die Bundesregierung hatte Druck gemacht. Schließlich hatte die UNO Sanktionen beschlossen. Und weil der Diktator Kim Jong-un weiter atomar zündelte, folgte im August 2017 die EU-Verordnung 1509. Und die untersagt das Anmieten von Immobilien der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea.
Das Atomwaffenprogramm des nordkoreanischen Diktators werde aber überhaupt nicht unterstützt, argumentiert der Hostel-Anwalt, „weil es ja gar keine Finanzströme“ gebe. Keine Miete, keine Diktatorenunterstützung. Übrigens gehe das Geld nicht, wie oft berichtet wurde, auf ein Sperrkonto. „Wir haben schlicht die Zahlungen eingestellt.“ Beweisen lassen sich die „Nichtzahlungen“ nicht so richtig. Nach anfänglichen Überweisungen, bekam Nordkorea nirgendwo im Westen mehr ein Konto. Die Alternative: Bargeld, wie der Anwalt bestätigt. Das Kuriose: Die Hostel-Betreiber machen einerseits geltend, dass sie die Miete nicht mehr an das Regime in Nordkorea abführen, beharren aber gleichwohl darauf, noch einen gültigen Mietvertrag zu haben. Und zu bedenken seien schließlich auch die hohen Investitionskosten in den 435-Betten-Bau.
Beim Verwaltungsgericht wertet man den mietfreien Weiterbetrieb des Hostels als Versuch, die Investitionskosten hereinzuholen. „Da müssen Sie aber irgendwann einmal nachrechnen, wann damit Schluss ist“, warnt mit leichter Ironie der Vorsitzende Richter Stephan Groscurth.
Eher ironiefrei ist dann die Reaktion des Verwaltungsgerichtes auf die Klage der Hostel-Betreiber. „Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage abgewiesen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichtes. Die EU-Vorschrift müsse durchgesetzt werden. Und weil auch das bezweifelt wurde: „Das Bezirksamt sei für die Verfügung zuständig; daran ändere auch die hohe außenpolitische Relevanz des Vorgangs nichts.“
Ist das nun das Ende der sehr langen Geschichte eines Hostels, das in globale Turbulenzen geraten ist? So schnell geht es wohl nicht. Erstens hatte das Bezirksamt, wie das Gericht ebenfalls feststellte, die Androhung von Sanktionen versäumt. Würde das nun nachgeholt, könnten die Betreiber wieder klagen. Zweitens ist für sie der Weg vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg offen. Und drittens steht ohnehin noch ein Prozess ins Haus. Beim Streit um den Mietvertrag hatte Anwalt Felix Hahn recht vollmundig verkündet, es stünde „den Koreanern frei die EGI rauszuklagen“. Natürlich weiß er, dass Nordkorea schon vor zwei Jahren eine Räumungsklage beim Landgericht eingereicht hat. Nur zahlten die Kläger lange Zeit den Prozesskostenvorschuss nicht. Mittlerweile sei die Räumungsklage zugestellt.
EU-Verordnung über Maßnahmen gegen Nordkorea
Seit 2017 verbietet eine EU-Verordnung auf der Basis von UN-Sanktionen unter anderem Immobiliengeschäfte mit Nordkorea, um dem Staat keine Devisen für sein Atomwaffenprogramm zu liefern.
In der Verordnung heißt es: Es ist untersagt, sich mit einer Tätigkeit zu befassen, die mit der Nutzung von Immobilien zusammenhängt, die im Eigentum von Personen, Organisationen oder Einrichtungen der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea stehen, von ihnen gemietet werden oder zu deren Nutzung sie auf andere Weise berechtigt sind.
An anderer Stelle heißt es: Es ist untersagt, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote nach dieser Verordnung bezweckt oder bewirkt wird. ⇥abo

