MOZ+MOZ+Rechtskreiswechsel für Ukrainer
: Warum die Ungleichbehandlung rechtlich in Ordnung ist

Statt Bürgergeld Asylleistungen – das will die Bundesregierung für ukrainische Geflüchtete, die seit dem 1. April eingereist sind. Sozialrechtlerin Constanze Janda erklärt, warum das juristisch geht – und wo es noch Fragezeichen gibt.
Von
Jacqueline Westermann
Berlin
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Unterricht für ukrainische Schülerinnen und Schüler: ARCHIV - 27.04.2022, Sachsen, Dresden: Schüler aus der Ukraine sitzen in einem Klassenzimmer.  (zu dpa: «Ehrenamtliche Integrationscoaches für geflüchtete Schüler») Foto: Robert Michael/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 in Deutschland angekommen sind, sollen künftig wieder nach dem herkömmlichen Asylsystem betreut werden und kein Bürgergeld mehr bekommen.

Robert Michael/dpa