Im Kampf gegen Kriminelle im Internet fühlen sich die deutschen Sicherheitsbehörden nicht optimal gerüstet.
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), beklagte am Donnerstag bei einer Konferenz in Potsdam, für die Abschaltung der für Drogenhandel und andere illegale Machenschaften genutzten Online-Plattform "Wall Street Market" hätten sich die Beamten sehr "anstrengen müssen". Die im April festgenommenen Täter hätten im anonymen Teil des Internets, dem "Darknet", mehrfach hintereinandergeschaltete Anonymisierungstechnologien eingesetzt und ihre Infrastruktur auf 24 Server in Deutschland, Rumänien und den Niederlanden verteilt. Münchs Fazit: "Wir dürfen nicht stehenbleiben."
Bereits in Bewegung ist deswegen der Bundesrat. Im März beschloss die Länderkammer einen Gesetzentwurf, der einen neuen Straftatbestand einführen soll. Wer im Internet eine "technisch zugangsbeschränkte" Leistung anbietet, mit der rechtswidrige Taten ermöglicht oder gefördert werden, würde sich dann strafbar machen. Diese Formulierung könnte allerdings auch die Anwendung des sogenannten "Tor"­Browsers betreffen, mit dem Nutzer sich anonym im Internet bewegen können. Diesen benutzen nicht nur Kriminelle, sondern auch Menschen, die Wert auf Privatssphäre im Internet legen. Zwar muss noch der Bundestag über das Gesetz abstimmen. Datenschützer jedoch sind bereits alarmiert.
Datenschützer sind alarmiert
"Es gibt gute Gründe, anonym im Netz unterwegs zu sein", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) dieser Zeitung. "Wenn Bürger bei sensiblen Suchanfragen etwa nicht von Datenhändlern verfolgt werden wollen, Hinweisgeber sind oder im Bürgerrechts-Umfeld arbeiten." Ein Gesetz, das wegen "ungenauer Formulierung" das zur Verfügungstellen von Anonymitäts-Software zu einem rechtlichen Risiko macht, findet Kelber daher nicht angemessen. Er plädiert dafür, stattdessen die Sicherheitsbehörden personell und technisch in die Lage zu versetzen, um im Darknet noch erfolgreicher fahnden zu können. Denn schon jetzt sei der anonyme Teil des Internets kein rechtsfreier Raum. "Alles, was außerhalb des Darknets strafbar ist, ist auch im Darknet strafbar", so Kelber.
Parallel zum Bundesratsentwurf plant auch Innenminister Horst Seehofer ein "IT-Sicherheitsgesetz 2.0". Dieses enthält einerseits einen ähnlichen Vorschlag gegen das Betreiben anonymer Dienste. Zudem will es die Befugnisse der Behörden bei Cyber-Angriffen ausweiten. Zur Angriffserkennung erfasste Daten könnten dann bis zu zehn Jahren gespeichert werden. Auch dies schießt für Kelber weit über das Ziel hinaus. "Das wäre eine Art von Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür", sagte er.