Thüringen
: Probleme mit der Verfassung bei Wahl des Ministerpräsidenten

In Thüringen will eine Minderheitsregierung an die Macht. Wie das gehen soll, ist umstritten.
Von
André Bochow
Erfurt
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Christoph Schönberger, Professor für Öffentliches Recht

privat

Herr Schönberger, laut Thüringer Verfassung ist im dritten Wahlgang gewählt, wer „die meisten Stimmen erhält.“ Was bedeutet das?

Nach meiner Auffassung, dass in dem weiteren Wahlgang derjenige gewählt ist, der mehr Ja–Stimmen als Nein–Stimmen bekommt.

Einige Ihrer Kollegen meinen, dass Nein–Stimmen nicht zählen. Bodo Ramelow könnte also mit einer, vielleicht seiner eigenen Stimme gewählt werden?

Genau. Und das ist meiner Meinung nach nicht akzeptabel. Das Anliegen, die Wahl eines Ministerpräsidenten zu ermöglichen, ist verständlich. Aber so geht es nicht. Denn wenn es nur einen Kandidaten gibt, den man nicht ablehnen kann, handelt es sich nicht mehr um eine Wahl. Dann könnte man auf den dritten Wahlgang auch gleich verzichten.

Bei Nichtwahl eines neuen Thüringer Ministerpräsidenten bliebe der alte im Amt.

Das ist ein großes Problem. Demokratietheoretisch wäre es wünschenswert, wenn der neu gewählte Landtag so schnell wie möglich einen Ministerpräsidenten wählt. Geschieht das nicht, wird es knifflig. Andere Landesverfassungen und auch das Grundgesetz versuchen das Problem zu lösen, indem sie dann den Weg für Neuwahlen frei machen. In Thüringen gibt es aber nur die Möglichkeit, dass sich der Landtag mit Zweidrittelmehrheit selbst auflöst, unabhängig von der erfolgreichen oder erfolglosen Wahl eines Ministerpräsidenten.

Auch bei der Kanzlerwahl sind solche dritten Wahlgänge vorgesehen.

Das Grundgesetz hat besser vorgebaut. Hier kommt der Bundespräsident ins Spiel. Er  kann entscheiden, ob er einen Kanzler mit nur relativer Mehrheit ernennt oder Neuwahlen ansetzt. Die meisten Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass das auch möglich ist, wenn die Kanzlerwahl komplett scheitert. Auch andere Landesverfassungen eröffnen den Weg zu Neuwahlen. Thüringen ist hier eine Ausnahme. Dort wird es ohne Verfassungsänderung nicht gehen.

Warum wird das Problem erst jetzt diskutiert?

Weil es vorher keines war. Durch die Ausdifferenzierung des Parteiensystems, durch unüberschaubarere Mehrheitsverhältnisse, durch die Weigerung von Parteien, regieren zu wollen, werden Fragen aufgeworfen, die sich zuvor kaum gestellt hatten. Deswegen gibt es dazu auch noch keine Verfassungsgerichtsentscheidungen.