Wohnungsnot: Baukindergeld spaltet die Gemüter

Ein nicht fertiggestelltes Haus steht in einem Neubaugebiet.
dpa/Lino MirgelerSeit dem 18. September 2018 können Anträge auf Baukindergeld gestellt werden. 262 Millionen Euro waren dafür allein im vergangenen Jahr vorgesehen. Es geht um den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien für Familien mit Kindern.
Nicht ohne Stolz verweist die Bundesregierung auf die zahlreichen Baukindergeld–Anträge. Aus einem Schreiben an die Bundestagsabgeordnete der Linken, Caren Lay, geht hervor, dass von Mitte September bis Ende des Jahres 2018 genau 56.435 Anträge gestellt wurden. In Brandenburg waren es 2172. Allerdings galten 87,7 Prozent der Anträge nicht dem Neubau, sondern dem Erwerb schon bestehender Immobilien. Diese Zahlen werden vom zuständigen Bundesinnenministerium und der linken wohnungspolitischen Sprecherin Lay höchst unterschiedlich interpretiert. Ein Sprecher des Ministeriums sagte dieser Zeitung, „Ziel ist, in erster Linie Wohneigentum für Familien mit Kindern zu fördern“. Dagegen sieht Caren Lay vor allem „teure Mitnahmeeffekte“, weil die Förderung auf dem Markt eingepreist werde und eine „rückwirkende Subventionierung von Eigentumswohnungen“ darstelle.
Tatsächlich gilt die Förderung zum 1. Januar 2018. Das Missverhältnis zwischen Bestandswohnungen und Neubauten erklärt das Innenministerium mit den Förderrichtlinien: „Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden“, heißt es aus dem Hause Seehofer. „Daher wird im kommenden Jahr mit einem Anstieg der Anträge für den Neubau von Wohneigentum gerechnet.“ Mit anderen Worten: Familien, die eine Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2018 erhalten haben, mit dem Bau aber erst im kommenden oder in späteren Jahren fertig werden, können das Baukindergeld noch gar nicht beantragt haben.
Wer allerdings in den Genuss der Förderung kommen will, muss sich beeilen. Das Programm gilt nur drei Jahre. Und anspruchsberechtigt ist auch nicht jede Familie. Auf eine Anfrage der FDP–Bundestagsfraktion erklärte die Bundesregierung: „Die Einkommensgrenze sowie der Ausschluss von Voreigentum an Wohnimmobilien begrenzen den Kreis der Anspruchsberechtigten.“ Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro Familieneinkommen im Jahr bei einem Kind. Je weiteres Kind kommen 15.000 Euro dazu. Gefördert wird mit 12.000 Euro pro Kind jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Caren Lay kritisiert, dass diejenigen, die sich Wohneigentum nicht leisten können, „mit ihren Steuern die Eigenheime der Besserverdienenden finanzieren“. Die Linken plädieren für das „Wiener Modell“, also Wohnraum in kommunalem oder genossenschaftlichem Eigentum. In Wien würde die Bevölkerung im Durchschnitt nur 21 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben. In Berlin seien es 31 Prozent und in München sogar 36 Prozent.