zu Ärzten und Schwangerschaftsabbrüchen
: Niederträchtige Unterstellung der Lebensschützer

Der Kompromiss im Streit um das Werbeverbot von Abtreibungen ist klug, die Argumentation der Lebensschützer hingegen fraglich.
Von
Elisabeth Zoll
Berlin
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Autor Elisabeth Zoll

SWP

Für Frauen in Krisensituationen ist ein unkomplizierter Zugang zu solchen Informationen wichtig. Die meisten Zweifelnden wägen lange ab,  ob sie ein Kind austragen oder nicht. Sogenannte Lebensschützer unterschlagen das. Sie tun so, als würden Schwangere durch Informationen zu einem Abbruch überredet werden. Ein solches Frauenbild ist niederträchtig. Sollte das Kind gegen den Willen der Mutter geboren werden?

Der Gesetzgeber weist solche Unterstellungen nun zurecht in Schranken. Doch er wirft nicht alle Begrenzungen über Bord. Denn ein Schwangerschaftsabbruch tangiert Leben. Und so versucht die Koalition, abzuwägen zwischen den Rechten der Frau und dem Schutz des ungeborenen Kindes.  Sie bleibt damit in der Spur des 1995 mühsam errungenen Kompromisses um den Paragraphen 218. Vermutlich wird die Abwägung heute weniger verstanden als vor fast 25 Jahren. Unsinnig ist sie nicht.