zum Anti-Kostenfallen-Gesetz
: Übers Ziel hinaus

Ministerin Barley verfolgt mit ihrem Anti-Kostenfallen-Gesetz zwar den richtigen Ansatz. In einem Punkt geht sie jedoch zu weit.
Von
Michael Gabel
Frankfurt (Oder)
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Autor Michael Gabel

Thomas Koehler/photothek.net

Zwar ist einiges, was geplant ist, sinnvoll: So muss man Werbefirmen klarere Vorgaben machen, wen sie wann und wie oft anrufen dürfen. Auch sollte sich ein ungekündigter Vertrag nur noch automatisch um drei Monate verlängern. Und dass Verträge mit Energieanbietern der Schriftform bedürfen, sollte selbstverständlich sein.

Aber in einem Punkt geht die Ministerin mit ihrem Anti-Kostenfallen-Paket zu weit: Die Vertragslaufzeiten für Handys und Festnetztelefone von vornherein auf ein Jahr zu begrenzen, ist unnötig und sogar kontraproduktiv. Denn viele Kunden haben gar nichts dagegen, sich für zwei Jahre festzulegen, weil solche Angebote nämlich oft wesentlich lukrativer sind als diejenigen mit kürzeren Laufzeiten. Das Einzige, was Verbraucher brauchen, ist Wahlfreiheit.