zum EuGH-Urteil zurArbeitszeiterfassung
: Kontrolle ist notwendig

Das EuGH-Urteil zu Arbeitszeiterfassung ist ein Paukenschlag, der die Rechte der Arbeitnehmer stärkt.
Von
Tanja Wolter
Berlin
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Tanja Wolter

SWP

Denn das Urteil verpflichtet nahezu jeden Arbeitgeber in der EU, die Arbeitszeit seiner Beschäftigten zu erfassen. Staaten wie Deutschland werden nicht umhin kommen, ihre Gesetze daran anzupassen. Die EU-Richter greifen damit tief in die Arbeitswelt ein.

Das ist auch notwendig – so entsetzt sich die Arbeitgeber nun die Augen reiben. Denn die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die darauf bauenden nationalen Gesetze erweisen sich zunehmend als zahnloser Tiger. Auch hierzulande schauen viele Arbeitgeber lieber weg, wenn es etwa um die Vergütung von Überstunden oder die Einhaltung des Acht-Stunden-Tages geht. Mancherorts hat der ständige Regelverstoß geradezu System, Beispiel Krankenhaus oder Pflegeheim.

Ohne Kontrolle geht es also nicht – hier leitet der EuGH eine Zeitenwende ein. Arbeitszeitkonten dürften damit bald die Regel sein, Mehrarbeit ohne Ausgleich die Ausnahme. Was daran so schlimm sein soll, muss ein Chef seinem Mitarbeiter erst mal erklären.