zum Pakt für den Rechtsstaat
: Prinzip Hoffnung

Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist eine gute Idee. Er hat aber noch eine Reihe von Mängeln.
Von
Michael Gabel
Berlin
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Autor Michael Gabel

Thomas Koehler/photothek.net

Nur fällt der Plan anlässlich dieses hochtrabenden Namens ziemlich dürftig aus. Denn die Initiative von Bund und Ländern weist mehrere Mängel auf, die zumindest kurzfristig kaum zu beheben sind. So steht noch nicht fest, welches Land wie viel Geld aus dem Bundestopf erhält. Außerdem ist unklar, wie die bundesweit geplanten zusätzlichen 2000 Stellen von Richtern und Staatsanwälten dauerhaft finanziert werden sollen. Ein weiteres Problem ist, dass der Bund auch keine Möglichkeit hat zu kontrollieren, ob die Länder die Mittel des Bundes tatsächlich in die Justiz stecken.

Es fehlen also verbindliche Verabredungen. So läuft beim „Pakt“ vieles auf das Prinzip Hoffnung hinaus. Um wieder mehr Vertrauen in den Rechtsstaat zu schaffen, wäre aber ein großer Wurf nötig gewesen. Idealerweise einer, der sicherstellt, dass nie mehr ein Angeklagter nur wegen Überlastung der Justiz auf freien Fuß kommt.