zum Sterbehilfe-Urteil des BGH
: Nah am Justizskandal

Aktive, gar geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland nicht erlaubt.
Von
Günther Marx
Berlin
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Günther Marx

Gerd Markert

Gegen das Verbot indes haben Ärzte, schwerkranke Menschen und Sterbehilfevereine vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, das noch in diesem Jahr entscheiden will. Ein sensibles und hoch umstrittenes Thema!

In zwei anderen Fällen hat der Bundesgerichtshof jetzt dankenswerter Weise Klarheit geschaffen. Zwei Ärzte hatten Menschen, die nicht mehr weiterleben wollten, beim Sterben begleitet. Entscheidend dabei war, dass der Wille, seinem Leben ein Ende zu setzen, eindeutig und in freier Entscheidung gefallen war.

In ersten Fall war der Arzt dabei, als zwei Frauen die tödlichen Medikamente einnahmen, im zweiten Fall besorgte der Arzt sogar das Medikament, das in tödlicher Überdosis eingenommen wurde. Es handelte sich in beiden Fällen um einen selbstbestimmten Tod.

Die Ärzte waren, wie der Bundesgerichtshof feststellte, nicht verpflichtet, lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Der Entschluss der Sterbewilligen sei zu respektieren gewesen. So hatten es auch die Vorinstanzen gesehen, die Staatsanwaltschaften jedoch nicht, weshalb sich schließlich der Bundesgerichtshof damit befassen musste. Mit der Entscheidung hat das Gericht nun die alte Rechtsprechung gelockert und eine maßvolle Kurskorrektur eingeleitet. Vor einigen Jahren hätten sich die Ärzte mit ihrer Handlungsweise noch eines Tötungsdeliktes strafbar gemacht. Man darf gespannt darauf sein, ob Sterbewillige künftig einen Rechtsanspruch auf die Beschaffung tödlicher Medikamente durchsetzen können. Das wäre der nächste Schritt, der in der Politik allerdings auf viel Widerstand stößt.