zum Urlaubsanspruch
: Pflicht zur Information

Chefs haben die Pflicht, Beschäftigte auf ihren Urlaubsanspruch hinzuweisen. Der Verfallsautomatismus ist passé.
Von
Tanja Wolter
Berlin
Jetzt in der App anhören

Autor Tanja Wolter

SWP

Der bisher vom Bundesurlaubsgesetz gedeckte „Verfall“-Automatismus gehört mit diesem Urteil des Bundesarbeitsgerichts der Vergangenheit an. Damit wird das deutsche Arbeitsrecht einmal mehr durch europäische Normen abgeändert, denn die Vorlage für die Richter in Erfurt lieferte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Für Arbeitnehmer ist dies erfreulich. Ihr Recht auf bezahlten Jahresurlaub wurde gestärkt — im Sinne des Gesundheitsschutzes.

Gerade für Menschen, die sich mit befristeten Verträgen von Job zu Job hangeln und sich schon deshalb gegenüber ihrem Arbeitgeber im Nachteil befinden, ist dies ein wichtiges Signal. Der Druck, sich ständig beweisen zu müssen, ist bei ihnen groß. Urlaub gerät da schnell zur Nebensache. Diese Schwäche auszunutzen, sei es nur durch bloßes Hinnehmen, ist nun nicht mehr möglich.