zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
: Wenn Richter streiten

Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts antwortet die EU-Kommission mit der Drohung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Das Urteil wirkt, nur anders als gedacht.
Von
Guido Bohsem
Berlin
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Guido Bohsem

Thomas Koehler/photothek.net

Zu der ungewöhnlichen Allianz kommt es nur aus einem einzigen Grund. Die polnische Regierung bejubelt, dass das Verfassungsgericht den Kollegen vom Europäischen Gerichtshof in der vergangenen Woche ordentlich vors Schienbein getreten hat. Die ganzen EuGH-Urteile gegen die polnische Justiz- oder Flüchtlingspolitik wiegen nur noch halb so schwer, wenn das höchste Gericht Deutschlands eine Entscheidung aus Straßburg maßregelt.

Verkürzt gesprochen hatten die deutschen den europäischen Richtern vorgeworfen, ihre Einwände gegen die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) allzu leichtfertig vom Tisch gewischt zu haben. Die Ausführungen des EuGH seien „nicht nachvollziehbar“ und „objektiv willkürlich“, ließ das oberste Gericht in Karlsruhe die Richter herablassend wie schulmeisterlich wissen. Die Kommission reagierte umgehend und drohte aufgrund des Urteils mit einem Vertragsverletzungsverfahren.

Schon seit 1993 treibt das Gericht in Karlsruhe die Frage um, was passiert, wenn Europäische Organe ihre Kompetenzen überschreiten. „Quis custodiet ipsos custodes   (wer überwacht die Wächter)?“, war die Frage, und die Antwort  der selbstbewussten Verfassungsrichter lautete: wir. Ihr Anspruch widerspricht allerdings den europäischen Verträgen, in denen der Europäische Gerichtshof als höchstes Entscheidungsorgan der Union festgeschrieben wird. Widerspricht also das Bundesverfassungsgericht dem EuGH, dann ist es aus Sicht der europäischen Kommission so, als würde ein Landesverfassungsgericht ein Urteil aus Karlsruhe in Frage stellen.

Über Jahrzehnte hat das BVerfG die Konfrontation mit den Kollegen in Luxemburg gescheut, um sie ausgerechnet in der schwersten Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs scharf zu stellen. Das könnte sich alsbald schon als unklug erweisen. Nicht nur, weil sich auch Regierungen anderer Länder durch das Vorgehen der Verfassungsrichter ermutigt fühlen könnten, auf Urteile des EuGH zu pfeifen. Nein, auch weil das Urteil geradezu ermuntert, ebenso gegen das aktuelle Rettungspaket der (nach deutschem Willen) unabhängigen EZB zu klagen und so einen sicheren Rettungsanker im Corona-Chaos zu kappen.

Das oberste Gericht hat ein Scherbengericht serviert – und das wahrscheinlich mit Absicht. Es will offenbar seine lange gehegten Zweifel klären. Das ist verständlich. Doch dafür hätten die Richter in der größten Wirtschaftskrise seit 70 Jahren einen wesentlich harmloseren Gegenstand wählen sollen als die EZB.

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