zur möglichen Beugehaft für Politiker
: Kein Einzelfall

Die Fälle, in denen die Exekutive es mit der Justiz nicht so genau nimmt, häufen sich. Amtsträgern droht nun Haft.
Von
Igor Steinle
Berlin
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Igor Steinle

Marc Hörger

Doch der widerspenstige Bayer ist beileibe kein Einzelfall. Egal, ob es sich um Bürgermeister handelt, die sich trotz richterlicher Anordnung weigern, Rechtsextremen Turnhallen zur Verfügung zu stellen;  um terrorverdächtige Ausländer, die entgegen der Anweisung eines Gerichts doch abgeschoben werden; oder um Finanzministerien, die Urteile der Justiz derart kreativ interpretieren, dass es einer Missachtung gleichkommt. Die Fälle, in denen die Exekutive es mit der Gewaltenteilung nicht sonderlich genau nimmt, häufen sich, warnen auch Richterverbände.

Für den Rechtsstaat ist das fatal. Nicht nur untergraben Politiker mit ihrem Verhalten die Autorität der Gerichte. Hinzu kommt der internationale Gesichtsverlust: Wie soll man einen Viktor Orbán auffordern, europäisches Recht einzuhalten, wenn man es selbst nicht so genau nimmt mit der Rechtsprechung im eigenen Land? Wenn das europäische Gericht zu dem Schluss kommen wird, dass Gerichte auch Regierende persönlich zwingen können, die Justiz zu respektieren, hat das also gute Gründe.

Söders Anhänger können allerdings beruhigt sein: Mit Sicherheit wird er es nicht darauf ankommen lassen und sich im Falle des Falles dem Recht beugen. Dass diese Auseinandersetzung jedoch überhaupt geführt werden muss, ist ein Offenbarungseid.