An alles gedacht
: Der Totenschein

AnzeigeUrkunden Hinterbliebene benötigen den Totenschein hauptsächlich, um die Sterbeurkunde zu beantragen.
Von
Redaktion Sonderthemen
Sonderveröffentlichung

Der Totenschein muss so zeitnah wie möglich nach dem Tod erstellt werden. Er darf nicht mit der Sterbeurkunde vom Standesamt verwechselt werden – für die Ausstellung dieses Dokumentes wird der Totenschein benötigt.⇥Foto: MQ-Illustrations/ adobe stock.com

MQ-Illustrations/ adobe stock.com

Der Totenschein ist eine wichtige, öffentliche Urkunde, die den Tod einer Person dokumentiert. Als Hinterbliebene benötigen Sie den Totenschein bei verschiedenen Gelegenheiten, aber hauptsächlich, um die Sterbeurkunde zu beantragen. Dabei besteht der Totenschein aus einem vertraulichen und einem nichtvertraulichen Teil.

Wann und von wem wird der Totenschein ausgestellt?

Der Totenschein wird von dem Arzt ausgestellt, der den Tod einer Person feststellt. In den einzelnen Bundesländern können der Totenschein selbst und die abgefragten Informationen ein wenig variieren, sind jedoch in den wichtigsten Punkten identisch.

Bedenken Sie bitte auch, dass der Totenschein so zeitnah wie möglich nach dem Tod erstellt werden muss. Er darf zudem nicht mit der Sterbeurkunde vom Standesamt verwechselt werden – für die Ausstellung dieses Dokumentes wird der Totenschein benötigt.

Der nichtvertrauliche Teil des Totenscheins

Im nichtvertraulichen Teil des Totenscheins macht der Arzt folgende Angaben:

  • Die Personalien des Verstorbenen (Name, Anschrift, Geburtstag und Ort)
  • Den Namen des zuletzt behandelnden Arztes
  • Sterbezeitpunkt und Sterbeort
  • Die Personalien desjenigen, der den Toten identifiziert hat.
  • Angaben zur Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt, ggf. Tötung oder Suizid)
  • Seine eigenen Personalien und seine Unterschrift
  • Regelmäßig einen besonderen Ort besuchen, der an den Verstorbenen erinnert.
  • Musikalische oder künstlerische Ausdrucksformen nutzen, um Gefühle zu verarbeiten.⇥www.trauer.de

Der vertrauliche Teil des Totenscheins

Der vertrauliche Teil des Totenscheins beinhaltet ergänzende Angaben, die ebenfalls vom Arzt festgehalten werden. Hierzu zählen:

  • Sichere Merkmale des Todes (z.B. Totenflecke, Totenstarre, Fäulniserscheinungen)
  • Detaillierte Angaben zur Todesursache (unmittelbare Ursache, Ursache als Folge von zum Beispiel einer Vorerkrankung)
  • Klassifikation der Todesursache
  • Entscheidungsgrundlage für die Klassifizierung der Todesart

Wenn an dem Verstorbenen eine Obduktion durchgeführt wird, um die Todesursache festzustellen, werden die Ergebnisse ebenfalls im vertraulichen Teil des Totenscheins notiert.

Wofür wird welcher Teil genau benötigt?

Den nichtvertraulichen Teil des Totenscheins brauchen Sie als Hinterbliebene, um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Das Standesamt lässt die dort gemachten Angaben in die Bevölkerungsstatistik einfließen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet gegebenenfalls aufgrund des nichtvertraulichen Teils des Totenscheins, ob sie eine Untersuchung des Todesfalls vornehmen will.

Wofür wird der vertrauliche Teil des Totenscheins benötigt?

Wofür genau Sie als Angehörige den vertraulichen Teil des Totenscheins benötigen, lässt sich nicht pauschal sagen. Grund dafür ist, dass die Verwendung des Totenscheins in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt ist. In der Regel muss er aber an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden. Bei einer Feuerbestattung muss ein Exemplar meist an das Krematorium weitergegeben werden. Bei einer unnatürlichen Todesursache wird er auch an die Rechtsmedizin weitergegeben, die die Todesursache klären muss.

Zudem haben Angehörige kein zwingendes Recht darauf, den vertraulichen Teil des Totenscheins einsehen zu dürfen. Damit möchte der Gesetzgeber auch postum das Recht eines Menschen schützen, seine persönlichen Daten vertraulich behandelt zu sehen. So kann ein Angehöriger an einer Krankheit verstorben sein, von der er nicht möchte, dass die Angehörigen davon erfahren; dieser Wunsch wird auch nach dem Tod respektiert. ⇥trauer.de

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