Bauen und Wohnen: Regeln im Garten

Sonderveröffentlichung
NPGGerichtsurteile Ein Nachbar hat nicht in jedem Falle einen Anspruch darauf, dass ein auf sein Grundstück überhängender Baum beschnitten wird. Würde das Gehölz durch diese Maßnahme möglicherweise in Gänze absterben, dann muss das Beschneiden unterbleiben. Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 6 S 27/20) entschied dies, als mehrere über 30 Jahre alte Kastanien, Schwarz-Erlen und Ahornbäume zurückgeschnitten werden sollten. Die Vorinstanz hatte das angeordnet. Das Landgericht hingegen sah keine relevante Beeinträchtigung durch den Überhang und schätzte die Gefahr für die Bäume höher ein.
Ein Schrebergärtner muss die Verpflichtungen einhalten, die er beim Vertragsschluss über die Nutzung seines gepachteten Grundstückes eingegangen ist. Tut er das nicht, droht ihm die Kündigung. Dass er wegen der Erkrankung seiner Ehefrau zwischenzeitlich nicht in der Lage gewesen sei, den Garten zu pflegen, akzeptierte das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 211 C 137/23) nicht als Entschuldigung. In diesem Falle hätte er sich gegen Bezahlung der Hilfe Dritter bedienen müssen.⇥lbs/hü