Bauen und Wohnen: Was tun bei Abschlagserhöhung?

Abschlagserhöhungen genau prüfen: Nicht jede Anpassung der monatlichen Zahlungen durch den Energieanbieter ist rechtmäßig.
Bernd Weißbrod/dpaSoll Ihr monatlicher Abschlag erhöht werden? Wer solche Post von seinem Strom- oder Gasanbieter erhält, sollte das Schreiben genau prüfen. Dazu rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Grund: Längst nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig - insbesondere nicht jene, die lediglich pauschal auf gestiegene Beschaffungskosten oder einen angeblich gestiegenen Verbrauch verweisen.
Grundsätzlich müssen sich Abschlags- und Vorauszahlungen am tatsächlichen Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums orientieren, teilen die Verbraucherschützer mit. Darum unterliegt eine einseitige Erhöhung während des laufenden Abrechnungsjahres gewissen Voraussetzungen. Das geht nur etwa dann, wenn Kunden der Erhöhung ausdrücklich zustimmen
oder eine gemeinsame Vereinbarung über die neue Abschlagshöhe getroffen wurde.
Führt der Versorger eine Preiserhöhung als Grund an, muss er diese mit einem Preiserhöhungsschreiben ankündigen und genau aufzeigen, welche Preisbestandteile sich verändern. Für Verbraucher muss das nachvollziehbar sein.
Erfüllen die Anpassungswünsche für den Abschlag nicht die gesetzlichen Bestimmungen, können Verbraucher beim jeweiligen Versorger schriftlich Widerspruch einlegen. Die Kommunikation per E-Mail oder Einwurfeinschreiben sollte dann als Nachweis gut dokumentiert werden. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen bei Problemen weiter.⇥dpa/hü