Recht & Steuern: Intime Aufnahmen geteilt? Welche Rechte Sie jetzt haben

Freizügige Aufnahmen mit jemandem geteilt, die Sie jetzt bereuen? Unter Umständen können Sie auf eine Löschung bestehen.⇥Foto: Elisa Schu/dpa-mag
Foto: Elisa Schu/dpa/dpa-magWer intime Bilder oder Videos von sich etwa mit seiner Partnerin oder seinem Partner erstellt oder teilt, vertraut in der Regel darauf, dass diese Inhalte privat bleiben. Doch das Risiko bleibt: Einmal versendet, gibt man die Kontrolle darüber automatisch ein Stück weit aus der Hand.
Für manche Aufnahmen besteht Löschungsanspruch
Die Sorge, dass solche Aufnahmen ohne Einwilligung weitergereicht oder im Internet veröffentlicht werden, ist begründet. Was also passiert mit den Inhalten zum Beispiel im Trennungsfall?
„Das Teilen ist kein Freibrief“, sagt Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins. Wer also solche Aufnahmen mit jemand anderem teilt, erteilt auch lediglich dieser Person die Einwilligung, diese zu sehen.
Eine Weiterverbreitung oder Veröffentlichung im Netz ist davon nicht erfasst. „Gegen eine solche Weiterleitung oder Veröffentlichung kann man dann rechtlich vorgehen“, sagt Rechtsanwalt Philipp Gabrys.
Für gewöhnliche Urlaubsbilder gebe es ein solches Widerrufsrecht aber nicht. dpa

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