In guten Händen: Beatmungspflegeals Intensivbetreuung

Intensivpflege bedeutet 1:1 Betreuung rund um die Uhr.⇥Foto: Viacheslav Yakobchuk/stock.adobe.com
Viacheslav Yakobchuk - stock.adobe.comWenn ein Mensch lebensbedrohlich erkrankt, benötigt er eine besondere Pflege. Muss er rund um die Uhr beatmet oder seine Vitalwerte überwacht werden, fällt das in den Bereich der sogenannten Intensivpflege. Dazu muss der betroffene Angehöriger nicht zwingend im Krankenhaus bleiben. Mit professioneller Unterstützung kann er auch im häuslichen Umfeld versorgt werden. Welche Möglichkeiten es gibt und wer die Kosten dafür trägt, zeigt das Internetportal www.pflege.de.
Außerklinische Intensivpflege
Die Versorgung kranker Menschen folgt in Deutschland dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Mit diesem Leitsatz kommt die Gesundheitspolitik dem Wunsch vieler Menschen nach, trotz Pflegebedürftigkeit zuhause wohnen zu bleiben.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Patienten mit hohem medizinischen Pflegebedarf außerhalb einer Klinik in einer Wohngruppe zu betreuen.
Die häusliche Pflege eines schwerkranken Menschen durch eine Pflegefachkraft wird auch als 1:1-Intensivpflege bezeichnet, weil sich eine Person um nur einen Patienten kümmert. Dafür wird Pflegepersonal eingesetzt, das mindestens eine dreijährige Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft absolviert hat. Außerdem müssen die Pflegekräfte in der ambulanten Intensivpflege jährliche Fortbildungen vorweisen können, etwa zum Thema „Reanimation“, „außerklinische Beatmung“ oder „Erste Hilfe“.
Im Optimalfall verfügen sie darüber hinaus über eine Zusatzqualifikation, beispielsweise als Fachpflegekraft für Anästhesie und Intensivpflege.
Kosten mit der Krankenversicherung abrechnen
Der erste Weg für die Kostenübernahme führt zur Krankenversicherung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt diese aber lediglich die Kosten von Pflegediensten, die einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen hat. Sie wird einen entsprechenden Intensivpflegedienst empfehlen.
⇥pflege.de

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