Recht und Steuern
: Nach Trennung Versicherungen prüfen

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Redaktion Sonderthemen
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Ex-Partner sollten nach Trennung früh anfangen, ihre Policen neu zu ordnen. ⇥Foto: Daniel Karmann/dpa

Daniel Karmann

Es ist vielleicht nicht das Erste, das einem bei einer Trennung in den Sinn kommt: Doch bei gemeinsamen Versicherungsverträgen kann sich der Schutz ändern – und einer von beiden steht am Ende schlimmstenfalls unwissentlich ohne diese Absicherung da.

Deshalb gehören die Verträge auf den Prüfstand, wenn Paare sich scheiden lassen oder ihre eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Eine zentrale Frage ist: Enthält der Vertrag Regelungen, die den Versicherungsschutz in so einem Fall verändern?

Bei gemeinsamen Versicherungsverträgen muss man klären, wer sie übernehmen oder auch fortführen möchte. Ist nur einer der Partner im Versicherungsschein genannt, hat derjenige es einfach: Er oder sie kann die Police weiterführen. Der andere muss sich im Zweifel eine neue besorgen. Ein Beispiel ist die Privathaftpflichtversicherung, die als unverzichtbar gilt, weil sie vor existenzbedrohenden Kosten schützt, wenn man Schuld an schweren Schäden anderer hat.

Verheirateten rät die Stiftung Warentest, nach einer Trennung nicht erst zu warten, bis die Scheidung durch ist. „Fangen Sie möglichst früh an, Ihre Policen neu zu ordnen.“ Das kann neben der Privathaftpflicht-Police etwa auch für die Kranken- und die Kfz-Versicherung gelten.

⇥dpa

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