Bauen und Wohnen
: Reinigung ist Pflicht

AnzeigeJetzt Sonderveröffentlichung lesen und mehr zum Thema erfahren
Von
Redaktion Sonderthemen
Sonderveröffentlichung

Stimmt alles? Werden Abschlagszahlungen mit der Jahresabrechnung angepasst, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher genau hinschauen. ⇥Foto: Christin Klose/dpa-mag

Foto: Tomicek/lbs

Abflussrinnen auf Balkonen müssen regelmäßig gereinigt werden, damit es nicht zu Verstopfungen und in der Folge zu Überschwem­mungen kommt. Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, die Kosten dafür den jeweiligen Wohnungseigentümern aufzuerlegen. Eine Eigen­tümerin beschwerte sich darüber. Ihr Balkon befinde sich in unmittel­barer Nähe zu einem Baum auf dem Nachbargrundstück, was einen größeren Laubanfall und deswegen höhere Kosten verursache. Das stelle eine unzumutbare Belastung dar. Das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 19/24) entschied, dass die Kostenverteilung nicht willkürlich und damit auch nicht unzulässig gewesen sei. Die Gemein­schaft habe dabei den ihr zustehenden Ermessensspielraum einge­halten.⇥lbs/hü