Bauen und Wohnen
: Mieter überließ Objekt einem Dritten zur alleinigen Nutzung

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Redaktion Sonderthemen
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Heimlicher Mieterwechsel ist nicht zulässig. Eigentümer haben ein „schützenswertes Interesse daran, dass ihnen nicht ein neuer Vertragspartner aufgedrängt werde“, so urteilte das zuständige Amtsgericht. ⇥Grafik: Tomicek/lbs

⇥Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-mag

Ein Mieter bewohnte eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Mit Genehmigung der Eigentümerin nahm er seinen Neffen bei sich auf. Aber wie sich nach einiger Zeit herausstellte, war der eigentliche Mieter nach einiger Zeit komplett aus der Wohnung ausgezogen und hatte sie dem Neffen zur alleinigen Nutzung überlassen.

Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bestätigte das. Doch dieses Verhalten war nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der Landesbausparkasse nicht rechtmäßig.

Die Eigentümerin habe ein schützenswertes Interesse daran, dass ihr nicht auf diese Weise ein neuer Vertragspartner aufgedrängt werde, hieß es im Urteil (Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 33093 C 422/24). Daran ändere auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen beiden Männern nichts.

⇥lbs/hü