In guten Händen - Pflegeratgeb: Eintrag als Pflegeperson

Die Pflege eines Angehörigen kann sowohl körperlich, als auch emotional ziemlich anstrengend sein.
Mascha BrichtaSie pflegen eine nahestehende Person? Wenn deren Pflegekasse davon erfährt, ist das gut für Sie - und womöglich auch für Ihre Rente. Was pflegende Angehörige dazu wissen müssen.
Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Vor allem Angehörige packen mit an, helfen beim Duschen, legen Medikamente bereit, kümmern sich um Arzttermine.
Oft stecken sie dafür beruflich zurück, reduzieren ihre Arbeitszeit. Spätestens an diesem Punkt ist es sinnvoll, die Pflegetätigkeit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu melden, wie Verena Querling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät. „Sich als Pflegeperson eintragen zu lassen, bringt diverse Vorteile“, sagt die Referentin für Pflegerecht.
Ein ganz zentraler: Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gibt es mehr Rente. Dazu aber später mehr.
Wer gilt als Pflegeperson?
Nicht jeder, der einen pflegebedürftigen Menschen im Alltag unterstützt, gilt für die Pflegekasse auch als Pflegeperson. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben
- Die Pflegetätigkeit muss mindestens 10 Stunden pro Woche umfassen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche.
- Die Pflegetätigkeit darf nicht erwerbsmäßig ausgeführt werden.
- Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden.
Übrigens: Eine Pflegeperson kann auch mehrere pflegebedürftige Menschen pflegen. Entscheidend ist, dass sich zusammenaddiert mindestens 10 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche ergeben. dpa

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