In guten Händen - Pflegeratgeb
: Plötzlich Pflegefall - was nun?

AnzeigeRatgeber Eine To-Do Liste kann in der Ausnahmesituation helfen.
Von
Redaktion Sonderthemen
Sonderveröffentlichung

Angehörige sollte die professionelle Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Yuri Arcurs peopleimages.com

Ihr Partner, ein Elternteil oder Ihre Großeltern sind durch einen Unfall oder eine Erkrankung pflegebedürftig geworden und brauchen Unterstützung im Alltag? Ging alles sehr schnell und hatten Sie noch keine Gelegenheit, sich auf die neue Situation einzustellen? Wenn ein Pflegefall eintritt, verändert sich vieles. Zudem müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Beispielsweise darüber, wie und wo überhaupt Unterstützung oder Betreuung nötig ist, wer die Pflege übernimmt und wie man sie finanzieren kann. Im Internetportal pflege.de gibt es wichtige Stichpunkte für die erste Zeit in der neuen Situation.

Umfang des Pflegebedarfs

Zunächst sollte festgestellt werden, wie umfangreich der Pflegebedarf ist. Benötigt der Angehörige mit Demenz eine 24-Stunden-Betreuung oder sind die Eltern lediglich auf ein wenig Unterstützung im Alltag angewiesen, beispielsweise durch eine stundenweise Betreuung. Auch für die eigene Planung macht es einen Unterschied, ob für den oder die Pflegebedürftige alles erledigt werden muss oder ob lediglich Hilfe beim morgendlichen Anziehen oder bei der Haushaltsführung vonnöten ist.

Mitunter gibt es auch den Hinweis aus der Pflegeberatungsstelle des Krankenhauses, dass die Angehörige nicht ohne Probleme in den persönlichen Haushalt entlassen werden kann. Ob stationär oder durch einen ambulanten Pflegedienst kann eine professionelle Pflegeberatung immer in Anspruch genommen werden.

Ermittlung des Pflegegrades

Sind die Beeinträchtigungen im Alltag länger anhaltend oder in der Prognose negativ, kann der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Kranken- bzw. Pflegekasse gestellt werden. Mithilfe des medizinischen Dienstes wird der Pflegegrad 1 - 5 in einem Vorort-Termin mit dem oder der Betroffenen festgelegt.

Vorrangig geht es bei dem Pflegegrad darum, wie viel Dienst an der bedürftigen Person nötig ist: Muss das Essen zubereitet werden, ist Hilfe beim An- und Auskleiden und bei der Tageshygiene nötig? Oder geht es um die Reinigung der Wohnung etc..

Entspricht der Bescheid über den Pflegegrad nicht den Einschätzungen der Angehörigen, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.

In der Regel ist der Pflegegrad ca. 2 Jahre bindend.

Vielfältige Unterstützung bei Pflegegradzuspruch

Ist der Pflegeanspruch fachlich festgestellt, steht den Betroffenen und den Angehörigen eine halbjährige Pflegeberatung zu. Hier werden Ansprüche und Möglichkeiten individuell besprochen und eine ganz persönliche Pflegesituation hergestellt: Ist die Pflege zu Hause noch gewährleistet? Gibt es eventuell ein Betreuungsnetz aus familiärer Fürsorge und ambulanter Pflege? Oder ist die Pflege so anspruchsvoll, dass spezielle Angebote herangezogen werden? Den Weg zur Pflege eines nahen Menschen muss man nicht alleine gehen. ⇥pm/jr

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