Beeinträchtigung: Pflegegradbei psychischer Erkrankung

Auch psychische Krankheiten können einen Pflegegrad ermöglichen. ⇥Foto: Pcess609 - stock.adobe.com
Pcess609 - stock.adobe.comSeit dem Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vor fast zehn Jahren werden bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr nur physische (körperliche) Erkrankungen, sondern auch psychische (seelische) Erkrankungen gleichermaßen berücksichtigt. Aber wann ist man mit einer psychischen Erkrankung (z. B. einer Depression) pflegebedürftig und wann hat ein Antrag auf einen Pflegegrad Aussicht auf Erfolg? Auf dem Portal „Pflege durch Angehörige“ gibt es dazu nähere Hinweise.
Wieviel Unterstützung benötigt die Person
Nicht jede psychische Erkrankung führt automatisch zu einem Pflegegrad. Ob ein Pflegegrad genehmigt wird, ist davon abhängig, wie viel Unterstützung die erkrankte Person benötigt, um ihr tägliches Leben zu bewältigen.
Liegen psychische Erkrankungen vor, fällt die Pflege zudem oft ganz anders aus im Vergleich zu physischen Erkrankungen. Eine pflegebedürftige Person mit psychischer Erkrankung kann sich vielleicht noch selbständig waschen, essen und trinken und ist auch noch in der Lage ohne Hilfsmittel zu gehen. Aber sie gelten als pflegebedürftig, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig und ohne tägliche Betreuung und Begleitung zu gestalten.
Auch bemerkt das Umfeld nicht, unter welchem Leidensdruck die Betroffenen stehen. Man wundert sich zunächst darüber, warum sich der Betroffene zurückzieht, sich plötzlich nicht mehr wie gewohnt verhält, Termine nicht wahrnimmt, nicht ans Telefon geht, etc.
Häufige erste Anzeichen für psychische Erkrankungen sind: Angst, Antriebslosigkeit, Gedächtnisstörungen, Innere Unruhe, Interessenverlust, Konzentrationsstörungen, Nervosität, Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen, Selbstverletzung, Stimmungsschwankungen, Stress, Übererregtheit, undefinierbare Schmerzen oder Wahnvorstellungen. Je weiter psychische Erkrankungen fortschreiten und je mehr sie die Gemütslage des Betroffenen beeinträchtigen, desto belastender kann die Erkrankung auch für die pflegenden Angehörigen und das familiäre Umfeld werden.
Antrag auf Pflegeleistungen
Einen Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegradantrag) wegen einer psychischen Erkrankung kann gestellt werden, wenn: der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, allein zu wohnen oder seinen Alltag zu meistern, die Betreuung und Anleitung durch pflegende Angehörige notwendig wird, das Fortschreiten der Erkrankung konkrete Auswirkungen auf die Pflege des Betroffenen hat; dieser z. B. plötzlich das Essen verweigert, die Körperpflege stark vernachlässigt oder die Kommunikation miteinander nicht mehr möglich ist. Dauert die Krankheit seit mehr als sechs Monaten an und ist somit chronisch, ist auch das ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung eines Pflegegrades. ⇥⇥pflege-durch-angehörige.de

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