Immobilienverkauf: Haus bleibt versichert

Nach Hauskauf gilt zunächst die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers. ⇥Foto: Klose/dpa
Christin KloseHauskauf Haus ge- oder verkauft? Dann braucht der neue Eigentümer der Immobilie sich vorerst keine Sorgen um den Versicherungsschutz zu machen. Denn bei einem Eigentumsübergang geht auch die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigner über. So sieht es das Gesetz vor. Das soll einen nahtlosen Versicherungsschutz gewährleisten und verhindern, dass Eigentümer durch unvorhersehbare Gefahren in finanzielle Not geraten.
Neue Eigentümer sind deswegen aber nicht auch in Zukunft an den Tarif gebunden. Ihnen steht nach dem Kauf ein Sonderkündigungsrecht zu, entweder sofort oder zum Ende des Versicherungszeitraums - je nachdem, was der Vertrag vorsieht. Im Erbfall gilt dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zufolge hingegen kein Sonderkündigungsrecht. Mit Annahme der Erbschaft treten Erben automatisch in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. ⇥dpa/hü

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