Recht & Steuern
: Nummer mitnehmen

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Redaktion Sonderthemen
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Wechsel leicht gemacht: Dank des Telekommunikationsgesetzes ist der Anbieterwechsel unkompliziert und ohne Zusatzkosten möglich.⇥Foto: Elisa Schu/dpa/dpa-mag

Elisa Schu

Den eigenen Mobilfunkvertrag von einem Anbieter zum anderen umziehen? Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist das problemlos möglich. Denn selbst wenn sich Mobilfunkverträge nach 24 Monaten automatisch verlängern, können sie regelmäßig monatlich gekündigt werden. Aber was passiert bei einem Anbieterwechsel mit der Rufnummer?

Die können Verbraucher portieren - wenn sie das wünschen.

Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Anbieter die Rufnummernmitnahme schnell, unkompliziert und kostenfrei abwickeln - und zwar ganz unabhängig davon, ob ein neuer Laufzeitvertrag geschlossen wird oder einer ohne feste Vertragslaufzeit. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.

Die Verbraucherschützer hatten kürzlich einen Anbieter abgemahnt, der aktiv mit einem solchen Portierungsservice für seine Produkte geworben hatte, obwohl dieser gesetzlich vorgeschrieben ist.⇥ dpa

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